Telematikinfrastruktur

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine neue medizinische Fachanwendung innerhalb der TI. Es ermöglicht, in medizinischen Notfällen wichtige notfallrelevante Informationen von der eGK abzurufen.

Das NFDM besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE), die sich getrennt voneinander und nur mit der Erlaubnis des Patienten anlegen, auslesen und aktualisieren lassen. In Notsituationen können die Notfalldaten auch ohne Zustimmung des Patienten von Ärzten und Notfallrettungskräften ausgelesen werden.

  • Der NFD enthält notfallrelevante medizinische Informationen, wie Angaben zum Patienten, zu Diagnosen, zur Medikation, sowie zu bestehenden Allergien und Unverträglichkeiten. Darüber hinaus können Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen und weitere Hinweise gespeichert werden. Der NFD muss mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes signiert werden (qualifizierte elektronische Signatur, QES), d.h. er wird rechtsgültig elektronisch unterschrieben.
  • Der DPE wird nicht vom Arzt signiert. Er enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort des Organspendeausweises, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, sofern diese Dokumente vorliegen und der Patient der Speicherung der Informationen im DPE zugestimmt hat.

Bevor ein Arzt einen NFD oder DPE anlegt, prüft er die medizinische Notwendigkeit. Da das NFDM für Versicherte freiwillig ist, darf er jedoch nur mit Zustimmung des Patienten die notfallrelevanten Daten auf der eGK speichern. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden.

Technische Voraussetzungen

Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung werden als technische Voraussetzungen für das NFDM folgende Komponenten benötigt:

  • E-Health-Konnektor mit NFDM-Funktionalität: Dieser E-Health-Konnektor unterstützt neben dem VSDM und dem NFDM die Anwendung elektronischer Medikationsplan (eMP). Zudem ermöglicht er die Nutzung der QES, die für die Signatur der medizinischen Dokumente für den Versand über den Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) und die Signatur des NFD benötigt wird. Für Praxen, die bereits an die TI angeschlossen sind, ist ein Update des Konnektors erforderlich.
  • PVS-Modul NFDM
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2: Für die QES, mit welcher der NFD rechtsgültig unterschrieben wird, ist ein eHBA mindestens der Generation 2.0 notwendig.
  • evtl. ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

Ansprechpartner für weitere Informationen, insbes. zur Verfügbarkeit der Konnektor- und PVS-Updates, ist der Praxis-eigene IT-Servicedienstleister oder PVS-Hersteller.

 

Finanzierung (Erstattungspauschalen)

Die folgenden Pauschalen werden für die beiden Fachanwendungen eMP und NFDM gemeinsam ausgezahlt, auch wenn nur eine Anwendung eingerichtet wird (keine Doppelauszahlung):

  • NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 930,00 Euro einmalig je Betriebsstätte (530,00 Euro für Konnektor-Update, 400,00 Euro für PVS-Update)
  • Zusätzliches KT: 677,50 Euro je KT (Anspruch auf ein zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in definierten Quartalen, Details siehe FAQ)
  • Zuschlag auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten: 17,25 Euro pro Quartal je Betriebsstätte (4,50 Euro für Konnektor, 5,25 Euro für NFDM-PVS-Modul, 7,50 Euro für eMP-PVS-Modul)

Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

Vergütung

GOP 01640 (Anlage des Notfalldatensatzes):

  • 80 Punkte
  • kann nur berechnet werden, wenn auf der eGK noch kein Notfalldatensatz mit medizinisch relevanten Informationen vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren (Diagnose, Befunde, Medikation u. ä.)
  • einmal im Krankheitsfall
  • ist nur von Vertragsärztinnen und -ärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Person haben bzw. infolge einer krankheitsspezifischen Diagnostik und/oder Therapie über notfallrelevante Informationen zur Person verfügen

GOP 01641 (Überprüfung und Aktualisierung des Notfalldatensatzes)

  • 4 Punkte
  • Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
  • einmal im Behandlungsfall
  • wird von KV automatisch hinzugefügt

GOP 01642 (Löschen des Notfalldatensatzes)  

  • 1 Punkt  
  • einmal im Behandlungsfall
  • auf Wunsch der Patientin oder des Patienten
  • zur Dokumentation, dass eine Löschung erfolgt ist

Hinweise:

  • Quelle: KBV-Homepage
  • Die Anlage und Aktualisierung des DPE wird nicht vergütet.

Einwilligung des Patienten

Das NFDM ist für Versicherte freiwillig. Die notfallrelevanten Daten des Patienten dürfen daher nur mit dessen Einwilligung auf der eGK gespeichert werden und er kann sie jederzeit widerrufen und damit löschen lassen.

Zusätzlich kann der Patient durch das Aktivieren einer PIN den Zugriff auf die Notfalldaten kontrollieren. Nur in Notfallsituationen, wenn der Patient etwa nicht ansprechbar ist, dürfen Ärzte und Notfallrettungskräfte dann auch ohne PIN-Eingabe die notfallrelevanten Daten auslesen, müssen dies aber dokumentieren.

Ist die PIN nicht aktiviert und möchte der Arzt im Rahmen einer normalen Behandlung auf die Daten zugreifen, erteilt der Patient seine Zustimmung für das Auslesen der NFD mündlich. Die Zugriffsituation und Zustimmung sollte dokumentiert werden. Auch Psychotherapeuten und Apothekern ist das Auslesen der NFD mit PIN-Eingabe des Patienten möglich.