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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Notarztdienst
Mit Beginn der Corona-Krise in Deutschland werden auch in Bayern seit Anfang März 2020 die Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte abgesagt. Zudem besteht derzeit pandemiebedingt eine enorme Arbeitsbelastung für Ärzte und medizinisches Personal.
Deshalb wird der Fortbildungszeitraum für alle Notärzte vom 1. März bis 30. September 2020 unterbrochen. Der individuelle, fünfjährige Fortbildungszeitraum jedes Notarztes verlängert sich entsprechend. Notärzte haben also sieben Monate länger Zeit, ihren Nachweis gemäß Art. 44 Abs. 2 BayRDG bei der KVB einzureichen.
"Critical Incident Reporting System" (CIRS): Fehler- und Risikomanagement in der Notfallmedizin Bayern - eine gemeinsame Aktion aller im Rettungsdienstausschuss Bayern vertretenen Organisationen und Institutionen.
Als Notarzt verarbeiten Sie Patientendaten und sind damit Verantwortlicher i. S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Ausnahme: Die Notarzttätigkeit gehört zu den dienstlichen Aufgaben eines Arztes, der an einem zur Teilnahme am Notarztdienst ermächtigten Krankenhaus angestellt ist. In diesem Fall wäre das Krankenhaus der Verantwortliche.
Als Verantwortlicher gelten die Vorschriften der DSGVO und des neuen BDSG für Sie im vollen Umfang.
Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen verschiedene Muster zur Verfügung, die Ihnen bei der Beachtung der Vorschriften helfen sollen:
LGL-Rahmenhygieneplan für den Rettungsdienst (Download/Bestelloption)
Verfahrensregelung des Innenministeriums mit Indikationskatalog
Hinweis: Für Notärzte von besonderer Bedeutung sind die Begriffsbestimmungen unter Punkt 1 und die Schnellübersicht auf der letzten Seite des Dokuments
Zur flächendeckenden Sicherstellung des Notarztdienstes ist die Teilnahme an folgenden Notarztstandorten nur in Kombination mit einem anderen Notarztstandort, an dem Besetzungsprobleme bestehen, möglich:
Der an einem dieser Standorte teilnehmende Notarzt ist verpflichtet, Dienste auch am zweiten Standort der Notarzt-Standort-Kombination zu übernehmen. Die Auswahl des zweiten Standortes einer Kombination erfolgt aufgrund des festgestellten Bedarfs. Der an einer Teilnahme interessierte Arzt wird hierüber im Rahmen der Beratung bzw. Antragstellung informiert. Eine Wahlmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht.
Fahrerbelehrung und Medizinprodukte-Einweisung
Medizinproduktegesetz und Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Notarztdienstordnung (NADO-KVB)
Regelungen des Vorstands zur NADO-KVB
Hinweis: Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme am Notarztdienst haben, wenden Sie sich bitte an die regionalen Ansprechpartner (siehe rechts oben). Die KVB-Experten beraten Sie gerne zum Genehmigungsverfahren bzw. zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
Organisation Notarztdienst
NAD-Abrechnung (emDoc)
Mo-Fr: 09:00-15:00 Uhr
089 57093-88088
089 57093-64925
Im Interview sprechen die drei Notärzte Dr. Christian Markus, Dr. Claudia Schuller und Dr. Gerrit Peitsch über ihre Motivation und ihren Alltag als Notarzt in Bayern. zu den Interviews
Notarzt werden in Bayern (KVB FORUM 4/2020)
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