Praxisführung

Praxisvertretung und Vertretervermittlung

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können sich in ihrer Praxistätigkeit vertreten lassen. Häufige Gründe für eine Vertretung sind beispielsweise Urlaub, Krankheit, Weiterbildung oder Wehrübungen. Je nach Situation kann eine Vertretung kurzfristig erforderlich sein, meist ist sie aber planbar. Die Dauer des Vertretungseinsatzes kann von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten variieren.

Was ist bei der Vertretung zu beachten?

  • Wichtig ist, dass der Vertreter möglichst über dieselben Befähigungen und Qualifikationen verfügt wie der Vertragsarzt. Vertretungen sind grundsätzlich nur bei Vorliegen des gleichen Facharztstandards möglich.
  • Bestimmte Leistungen sind außerdem nur dann vergütungsfähig, wenn der Vertreter auch über die notwendigen fachlichen Qualifikationen verfügt.
  • Der Vertreter sollte daher gegenüber dem Vertragsarzt seine erforderlichen Qualifikationen belegen. Andererseits ist der Vertragsarzt verpflichtet, darauf zu achten, dass die erforderliche Vertretungsqualifikation vorliegt; dazu soll er sich die entsprechenden Nachweise vorlegen lassen.

Komfortabel: Abwesenheiten online mitteilen

Abwesenheiten können Sie der KVB auch online mitteilen. Nutzen Sie dafür das Formular im KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" (Zugang siehe rechts).

Ihre Vorteile:

  • Vorbefüllung der persönlichen Daten
  • Einfache Auswahl der Praxis
  • Übersicht über die online eingereichten Abwesenheiten

Dokumente

Merkblatt zur Vertretung

Meldung der Abwesenheit ab einer Dauer von acht Tagen

Hinweis: Jetzt auch onlinemelden in "MEINE KVB"

Ggf. Änderung der Abschlagszahlung/en gemäß § 5 (2) der Abrechnungsbestimmungen bei längeren Abwesenheiten. Rückfragen hierzu per E-Mail.

Antrag auf Beschäftigung eines Vertreters in Ihrer Praxis

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