Praxisführung

Terminservice- und Versorgungsgesetz

Mit dem "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" − Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) − ist zum 11. Mai 2019 das bedeutendste gesundheits- politische Gesetzesvorhaben der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2017-2021) für die ambulante Versorgung in Kraft getreten.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Abrechnung, Vergütung und Bereinigung

Informationen zum Thema Abrechnung, Vergütung und Bereinigung in Zusammenhang mit dem TSVG mehr

Terminservicestelle

Mit Inkrafttreten des TSVG wurde das Vermittlungsspektrum der Terminservicestellen erweitert. Daraus ergeben sich neue Vermittlungsangebote und Änderungen bei der Meldepflicht freier Praxistermine.

mehr Informationen

Die Konstellation des TSS-Akutfall ist am 25. November 2019 in Kraft getreten.

Meldung der Sprechstundenzeiten

Mit § 75 Abs. 1a SGB V in der Fassung des TSVG werden die KVen verpflichtet, die regelhaften Sprechstunden der Vertragsärzte zu veröffentlichen.

Meldung von Sprechstunden: Infos, FAQ und Formulare

eTerminservice (eTS) - Meldung freier Termine

KVB-Publikationen

FAQ-Katalog – wird derzeit aktualisiert

TSVG (Impuls 4/2018)

Viele Zumutungen und ein paar Lichtblicke (KVB FORUM 6/2019)