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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Kooperation
Auch in für neue Zulassungen/Anstellungen gesperrten Planungsbereichen gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten eine Möglichkeit, vertragsärztlich tätig zu werden, das Job-Sharing. Job-Sharing bedeutet, dass ein bereits zugelassener Vertragsarzt bzw. -psychotherapeut seinen Versorgungsauftrag mit einem zusätzlich tätig werdenden Arzt bzw. Psychotherapeuten teilt und sich gemeinsam mit diesem dazu verpflichtet, nicht mehr Leistungen zu erbringen als der bisherige Vertragsarzt/-psychotherapeut in den vorangegangenen vier Quartalen.
War der bisherige Vertragsarzt/-psychotherapeut weniger als vier Quartale tätig oder hat er in den vorangegangenen vier Quartalen unterdurchschnittlich abgerechnet, wird die Obergrenze auf den Fachgruppendurchschnitt angehoben. Für psychotherapeutische Praxen mit unterdurchschnittlichem Praxisumfang wird die Obergrenze auf den Fachgruppendurchschnitt plus 25 Prozent angehoben. Bei der Bedarfsplanung wird dieser zusätzliche Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung nicht mitgezählt.
Dabei ist Job-Sharing jeweils nur unter Ärzten der gleichen Fachrichtung bzw. nur unter Psychologischen Psychotherapeuten, unter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder unter Angehörigen der beiden Berufsgruppen gemeinsam zulässig (jeweils unabhängig vom Therapieverfahren).
Zulassungsantrag/Antrag Job-Sharing-Anstellung (KVB-Formularserver)