Kooperation

Praxisgemeinschaft

Unter einer Praxisgemeinschaft versteht man die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen und Praxiseinrichtungen sowie die gemeinsame Beschäftigung von Hilfspersonal durch mehrere Ärzte.

Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis bedarf diese Kooperationsform keiner Genehmigung, sondern ist lediglich der jeweils örtlich zuständigen Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung anzuzeigen.