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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Zulassung
Sie beabsichtigen eine Praxisverlegung, die mit einer Änderung der Praxisanschrift verbunden ist?
Denken Sie bitte daran, rechtzeitig vor dem Umzug die erforderliche Genehmigung des Zulassungsausschusses einzuholen. Der Zulassungsausschuss kann Ihnen die Verlegung nur mit Wirkung für die Zukunft genehmigen, nicht aber auch für einen zurückliegenden Zeitraum in der Vergangenheit – ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses dürfen Sie an Ihrem neuen Vertragsarztsitz keine vertragsärztlichen Leistungen erbringen.
Vertragsärztliche Leistungen, welche Sie an Ihrem neuen Vertragsarztsitz ohne wirksame Genehmigung der Praxisverlegung erbracht haben, sind nicht vergütungsfähig.
Dies gilt ohne Ausnahme für alle Praxisverlegungen, auch für Verlegungen innerhalb desselben Ortes bzw. innerhalb derselben politischen Gemeinde, also immer dann, wenn sich Ihre Praxisadresse ändert.
Bitte beachten Sie, dass Verlegungen nur innerhalb des Bezirks des für Ihren Vertragsarztsitz zuständigen Zulassungsausschusses möglich sind und der Zulassungsausschuss Ihren Antrag auf Verlegung nur genehmigen darf, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen.
Führt zum Beispiel die Verlegung des Vertragsarztsitzes zu Versorgungsproblemen in dem Teil des Planungsbereichs, in dem sich Ihr Vertragsarztsitz derzeit befindet, hat der Zulassungsausschuss den Verlegungsantrag abzulehnen.
Sofern Sie betriebsstättenbezogene genehmigungspflichtige Leistungen (auch) an Ihrem neuen Vertragsarztsitz erbringen wollen, stellen Sie bitte rechtzeitig bei der KVB die erforderlichen Genehmigungsanträge für den neuen Vertragsarztsitz.
Antrag auf Verlegung des Vertragsarztsitzes/MVZ-Standorts (KVB-Formularserver)