Rechtsquellen: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen

Rechtsquellen für Ärzte, Foto: Bilderbox

Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.

Hinweis: Bei Verträgen oder Vereinbarungen, die hier eingestellt sind, ist allein die amtliche Bekanntmachung bzw. die Information in den Rundschreiben der KVB (Satzung der KVB § 27) rechtsverbindlich.

Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung

Förderung fachärztliche/psychotherapeutische Weiterbildung

Die "Richtlinien des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung und der pschotherapeutischen Ausbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten" sind am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

Förderrichtlinien fachärztliche Weiterbildung/psychotherapeutische Ausbildung

Mehr Informationen zur Förderung fachärztlicher Weiterbildung und psychotherapeutischer Ausbildung

Förderung der fachärztlichen Weiterbildung gem. §75 A SGB V

Die „Richtlinie der KVB zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung gem. §75a SGB V“ ist am 24.11.2018 in Kraft getreten:
 

Richtlinie der KVB zur Förderung der fachärztl. Weiterbildung gemäß §75a SGB V

Mehr Informationen zur gesetzlichen Förderung der fachärztlichen Weiterbildung gem. §75a SGB V

 

Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V

Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2

Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder

Zweck des Rahmenvertrags ist es, die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen der Interdisziplinären Frühförderstellen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohten Kindern als Komplexleistung zu gewährleisten. Der Rahmenvertrag trat zum 01.08.2006 in Kraft.

Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Vielmehr gilt die bisherige Vergütung für Behandlungsplan/Teamgespräch bis auf weiteres fort.

Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern (RV IFS), gültig seit 1. Juli 2011

Rahmenvertrag über die Behandlung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in interdisziplinär tätigen heilpädagogischen Fördereineinrichtungen (IHF), gültig ab 1. September 2010

 

Frühförderung, Mobile – Neufestlegung der Kriterien zur Verordnung der medizinisch-therapeutischen Leistungen in mobiler Form - KVB-Servicsschreiben 22.07.14