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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz (PRG) in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Patientenrechtegesetzes ist es, so die Bundesregierung, die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern, z.B. Ärzten und Krankenhäusern sowie den Krankenkassen zu stärken.
Die Kammern (LÄK BW | LPK BW) und die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) wenden sich mit der Broschüre "Patientenrechte: Wir informieren" an die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg . Sie wollen einen Beitrag leisten und ihren Mitgliedern aufzeigen, welche Pflichten ihnen das neue Gesetz auferlegt, aber auch welche Rechte es ihnen gewährt. (Verlinkung mit freundlicher Genehmigung)
Im folgenden Merkblatt finden Sie Hinweise zur grundsätzlichen Erreichbarkeit von Vertragsärzten für ihre Patienten (Präsenzpflicht entsprechend dem Sicherstellungsauftrag) und Kollegen. Dies betrifft vor allem die Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunde mit entsprechenden Ansagetexten auf dem Anrufbeantworter. Folgendes PDF-Dokument enthält deshalb auch Vorschläge zum Besprechen des Anrufbeantworters.
Hier finden Sie Rechtsquellen, die für die Praxisführung relevant sind. Um die Aktualität zu gewährleisten, verlinken wir auf externe Datenbanken.
Arbeitszeitgesetz |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend |
Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter |
Gesetze und Verordnungen für Arztpraxen |
Aushangpflichtige Vorschriften für Arztpraxen |
Mutterschutz im Gesundheitsdienst |
Gesamtübersicht der Gewerbeaufsicht |
Hier finden Sie Informationen zur Darstellung des Arztes und seiner Praxis im Internet:
Hinweis: Bitte beachten Sie den Beitrag in Kapitel D, ab Seite 17, "Speziell zum Medium Internet".
Plausibilitätsvereinbarung inklusive Anlagen 1, 2, 3a und 3b
(Trat mit dem 01. Juli 2016 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 3/2016)
Plausibilitätsvereinbarung inklusive Anlagen 1 und 2
(Trat mit dem 15. Oktober 2009 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 3/2008, bis einschließlich 2/2016)
Plausibilitätsvereinbarung
(Trat mit dem 1. Januar 2006 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 2/2005, bis einschließlich Abrechnungsquartal 2/2008)
Anlage 1 der Plausibilitätsvereinbarung: Regelung zur Durchführung
(Trat mit dem 1. Januar 2006 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 2/2005, bis einschließlich Abrechnungsquartal 2/2008)
Anlage 2 der Plausibilitätsvereinbarung: Musterverfahrensordnung
(Trat mit dem 1. Januar 2006 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 2/2005, bis einschließlich Abrechnungsquartal 2/2008)
Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von MKG-Chirurgen mit Doppelzulassung
(Trat mit dem 1. Januar 2016 in Kraft und gilt ab Abrechnungsquartal 1/2016)
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