Rechtsquellen: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen

Rechtsquellen für Ärzte, Foto: Bilderbox

Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.

Hinweis: Bei Verträgen oder Vereinbarungen, die hier eingestellt sind, ist allein die amtliche Bekanntmachung bzw. die Information in den Rundschreiben der KVB (Satzung der KVB § 27) rechtsverbindlich.

Radiologie, Strahlendiagnostik und -therapie

Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport

derzeit kein Eintrag

Rehabilitationssport und Funktionstraining - Rahmenvorgaben

Hier finden Sie Informationen zur Richtlinie, Rahmenvereinbarung und Verordnung. mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Der G-BA konkretisiert, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Außerdem werden Anforderungen an Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die verschiedenen Leistungssektoren des Gesundheitswesens definiert:

Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsweise des G-BA

Richtlinien des G-BA:

Röntgen-/MRT-/Ultraschallkontrastmittel