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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.
Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Stand: Januar 2022
Die Wahlordnung regelt die Wahl der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Stand: Januar 2022
Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der KVB
Stand: Januar 2023
Die Bereitschaftsdienstordnung regelt die vertragsärztliche Versorgung der Patienten in den sprechstundenfreien Zeiten.
Bereitschaftsdienstordnung (BDO) der KVB - Stand: 13.03.2020
Neufassung durch Beschluss der VV der KVB vom 23.11.2012
Änderung durch Beschluss der VV der KVB vom 21.03.2015
Änderung durch Beschluss der VV der KVB vom 12.03.2016
Änderung durch Beschluss der VV der KVB vom 26.11.2016
Änderung durch Beschluss der VV der KVB vom 10.03.2018
Änderung durch Beschluss der VV der KVB vom 23.11.2019
Notarztdienstordnung (NADO-KVB)
Gegenstand ist die Erhebung von Umlagen und Gebühren für besonders aufwändige Verwaltungstätigkeit.
Gebührenordnung der KVB mit Gebührenverzeichnis
Entschädigungsordnung der KVB
Geändert durch Beschluss der VV der KVB vom 18.11.2017
Diese wurden bisher im allgemeinen Teil des HVM geregelt. Ab 01.04.2005 finden sich diese Regelungen in den Abrechnungsbestimmungen.
Schutzimpfungs-Richtlinie (Rechtsquellen G-BA)
Weitere Informationen finden Sie unter dem MenüpunktImpfungen
Finanzielle Fördermaßnahmen sind in der "KVB-Sicherstellungsrichtlinie" zusammengefasst. Diese wird von der Vertreterversammlung beschlossen und regelmäßig aktualisiert.
zur "Sicherstellungsrichtlinie" und den Fördermaßnahmen bzw. Programmen
Auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie Verträge mit Unfallverversicherungsträgern, Bundesbahn- und Postbeamtenversicherung, Bundesgrenzschutz, Bundeswehr, Zivildienst, u.a.
Grundlage des Vertragsrechts ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Auf dieser Basis gelten bundesweit die Zulassungsverordnung für Ärzte sowie als wichtigste vertragliche Regelung der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV Ä). Dieser konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen über die Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Sprechstundenbedarf
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Prüfungen
Die KVB und die BARMER GEK haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 für die Region Nürnberg jeweils einen Strukturvertrag für vernetzte Praxen nach § 73a SGB V abgeschlossen. Beteiligt sind das Praxisnetz "Gesundheitsnetz Qualität und Effizienz eG Nürnberg" (QuE) und das "Praxisnetz Nürnberg Süd e.V." (PNS).
Formulare (Teilnahmeerklärungen für Ärzte und Versicherte)