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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.
§ 106 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern ist zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet.
Diese arztbezogene Prüfung betrifft ärztliche erbrachte (abgerechnete) Leistungen und ärztlich verordnete Leistungen (Arznei- und Heilmittel, Hilfsmittel, sonstige veranlasste Leistungen).
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Verordnung" unter dem Punkt Wirkstoffvereinbarung