Rechtsquellen: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen

Rechtsquellen für Ärzte, Foto: Bilderbox

Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.

Hinweis: Bei Verträgen oder Vereinbarungen, die hier eingestellt sind, ist allein die amtliche Bekanntmachung bzw. die Information in den Rundschreiben der KVB (Satzung der KVB § 27) rechtsverbindlich.

Wegegelder (Wegepauschalen)

Wirtschaftlichkeitsprüfung

§ 106 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung.  Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern ist zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet.

Diese arztbezogene Prüfung betrifft ärztliche erbrachte (abgerechnete) Leistungen und ärztlich verordnete Leistungen (Arznei- und Heilmittel, Hilfsmittel, sonstige veranlasste Leistungen).

Wirkstoffvereinbarung

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Verordnung" unter dem Punkt Wirkstoffvereinbarung