Heilmittelverordnung

Checkliste für korrektes Verordnen von Heilmitteln

Die steigenden Kosten im Heilmittelbereich stehen im Fokus der Krankenkassen, die zunehmend Prüfverfahren gegen auffällige Vertargsärzte initiieren. Diese Checkliste soll helfen, keine relevanten Voraussetzungen für eine korrekte Heilmittelverordnung außer Acht zu lassen.

Vor einer Verordnung ist Folgendes zu klären

  • Kann das angestrebte Behandlungsziel auch durch andere Maßnahmen wie sportliche Betätigung, Änderung der Lebensführung etc. erreicht werden?
     
  • Fand ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt statt?
    Hinweis: Vor jeder Verordnung ist eine Untersuchung des Patienten erforderlich. Dabei sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu berücksichtigen.
     
  • Ist die Höchstmenge je Verordnung medizinisch wirklich notwendig? Ist die im Heilmittelkatalog angegebene orientierende Behandlungsmenge medizinisch notwendig?
    Hinweis: Die Verordnungsmenge je Rezept bzw. die orientierende Behandlungsmenge muss aus medizinischer Sicht nicht in jedem Fall ausgeschöpft werden.
     
  • Habe ich ein im Heilmittelkatalog aufgelistetes Heilmittel verordnet?
    Hinweis: Halten Sie sich konsequent an den Heilmittelkatalog. Die gleichzeitige Verordnung verschiedener Heilmittelarten für einen Patienten ist grundsätzlich möglich (z. B. Physiotherapie und Ergotherapie), jedoch nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich, wenn dadurch ein Synergismus erreicht wird. Die Verordnung mehrerer Heilmittel, z. B. innerhalb der Physiotherapie, bei verschiedenen Diagnoseschlüsseln, ist grundsätzlich möglich - sofern es sich um zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige  Erkrankungen handelt (z. B. Krankengymnastik in WS 1 bei Erkrankung der Wirbelsäule und gleichzeitige Verordnung von Lymphdrainagen wegen Lymphstau nach OP).
     
  • Habe ich ein wirtschaftliches Heilmittel ausgewählt?
    Hinweis: Es gibt deutliche Preisunterschiede z.B. bei der Physiotherapie (Manuelle Therapie vs. Krankengymnastik) oder der Wärmetherapie (Fango vs. Heißluft). Die gültigen Preisvereinbarungen sind dabei zu beachten (siehe Rechtsgrundlagen).
     
  • Habe ich die Therapiedauer nach dem medizinischen Bedürfnis meines Patienten ausgewählt?
    Hinweis: Bei Manueller Lymphdrainage oder Logopädie können verschiedene Therapiezeiten verordnet werden, je nach Indikationsschlüssel und Therapiefähigkeit 30, 45 oder 60 Minuten.
     
  • Ist eine Gruppentherapie statt einer Einzeltherapie möglich?
     
  • Entspricht die verordnete Behandlungsfrequenz der Frequenzempfehlung aus dem Heilmittelkatalog?
    Hinweis: eine höhere Therapiefrequenz als die im Katalog angegebene sollte medizinisch begründet sein.
     
  • Liegt ein komplexes Schädigungsbild vor? Denn nur dann ist eine Standardisierte Heilmittelkombination indiziert.
     
  • Ist der verordnete Hausbesuch medizinisch begründet?