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Heilmittelverordnung

Ergotherapie

Die Maßnahmen der Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie) dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Aufbau oder Stabilisierung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensomotorischen, perzeptiven und mentalen Funktionen und Fähigkeiten.

Grundsätzlich kann sowohl der Hausarzt als auch der Facharzt (z. B. Neurologe) eine Ergotherapie verordnen. Nachdem gegebenenfalls eine Eingangsdiagnostik durchzuführen ist, wird die erste Verordnung überwiegend von einem Facharzt ausgestellt. Weitere Verordnungen sind durch Hausärzte verordnungsfähig, sofern ihnen eine aktuelle Befunderhebung möglich ist bzw. vorliegt.

Seit 1. Januar 2021 können Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch Ergotherapie verordnen,  allerdings nur bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und bei Entwicklungsstörungen.

Ergotherapie - neue Höchstmenge bei PS2 und PS3

Ergotherapie Verordnungsrecht für Psychotherapeuten ab Januar 2021

Heilmittel-Richtlinie: telemedizinische Leistung möglich

Ausstellen einer Verordnung

Ausfüllhilfe

Die Vordrucke sind vom Vertragsarzt mit dem Arztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, eingescannte Unterschriften sind unzulässig

Ausfüllhilfe "Ergotherapie"