Heilmittelverordnung

Ernährungstherapie

Seit 1. Januar 2018 kann die ambulante Ernährungstherapie zulasten der GKV verordnet werden. Eine ambulante Ernährungstherapie (Diätetik, Diättherapie) ist für Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z. B. Galaktosämie, PKU), wenn die Ernährungstherapie als alternativlose Maßnahme gilt, da ansonsten Tod oder Behinderung drohen, und für Patienten mit Mukoviszidose (Cystische Fibrose) verordnungsfähig.

Die Therapie ist an den Patienten ebenso wie an die relevanten Bezugspersonen adressiert. Ziele sind eine verbesserte Lebenserwartung, eine altersgemäße, körperliche und geistige Entwicklung und die Verhütung von Krankheitsfolgen beziehungsweise die Vermeidung von Komplikationen.

Die Ernährungstherapie wird in der Regel als Einzeltherapie verordnet. Sie ist aber auch als Gruppentherapie möglich.

Verordnet werden Behandlungseinheiten à 30 Minuten. Die Verordnungsmenge ist lediglich durch den 12-Wochen-Bedarf pro Verordnung begrenzt. Die Festlegung der Frequenz und Häufigkeit pro Tag erfolgt symptom- und bedarfsorientiert durch den Therapeuten und in enger Abstimmung mit dem verordnenden Arzt.

Heilmitteltherapie als telemedizinische Leistung