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Heilmittelverordnung

Podologie

Die Podologie ist neben dem diabetischen Fußsyndrom und zur Behandlung von Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen der Füße, die mit denen des diabetischen Fußsyndroms vergleichbar sind (vgl. § 27 Abs. 1 HeilM-RL) möglich.

Voraussetzungen einer solchen Vergleichbarkeit sind ein herabgesetztes Schmerzempfinden und eine autonome Schädigung (gestörte vegetative Funktion) im Bereich der unteren Extremitäten aufgrund einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms.

Patientinnen und Patienten steht zukünftig eine neue podologische Leistung zur Verfügung. Mit Hilfe einer Nagelspangenbehandlung können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden.

Podologische Therapie bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Schädigungen

Podologische Therapie bei Unguis incarnatus

Neues Heilmittel "Nagelspangenbehandlung"

"Ausfüllhilfe"

Die Vordrucke sind vom Vertragsarzt mit dem Arztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, eingescannte Unterschriften sind unzulässig.

Ausfüllhilfe "Podologie"