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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Heilmittelverordnung
Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie entfalten ihre Wirkung auf phoniatrischen und neurophysiologischen Grundlagen und dienen dazu, die Kommunikationsfähigkeit, die Stimmgebung, das Sprechen, die Sprache und den Schluckakt bei krankheitsbedingten Störungen wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu vermeiden.
Grundsätzlich kann sowohl der Hausarzt als auch der Facharzt (z. B. HNO, Neurologe, Pneumologe) Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen. Da eine störungsbildabhängige Diagnostik, z. B. Tonaudiogramm durchzuführen ist, wird die erste Verordnung überwiegend von einem Facharzt ausgestellt. Hausärzte können jedoch auf zeitnah erhobene Fremdbefunde zurückgreifen. Weitere Verordnungen durch Hausärzte sind möglich, sofern eine aktuelle Befunderhebung möglich ist bzw. vorliegt.
Die Vordrucke sind vom Vertragsarzt mit dem Arztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, eingescannte Unterschriften sind unzulässig.
Ausfüllhilfen "Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie"