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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
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Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
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Heilmittelverordnung
Die Praxisbesonderheiten werden seit 1. Januar 2017 unter der Bezeichnung "besondere Verordnungsbedarfe" in Anhang 1 der bundesweiten Rahmenvorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen aufgeführt. Die Diagnosen des "langfristigen Heilmittelbedarfs" sind als Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie gelistet.
Zusammengefasst werden die Diagnosen des besonderen Verordnungsbedarfs und des langfristigen Heilmittelbedarfs in der so genannten Diagnoseliste (siehe rechts).
Wird der besondere Verordnungsbedarf und der langfristige Heilmittelbedarf verordnet, können die Heilmittel für einen Zeitraum von maximal zwölf Wochen verordnet werden.
Die Verordnungsmenge muss so festgelegt werden, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von zwölf Wochen gewährleistet ist.
Es handelt sich um die Verordnung von Heilmitteln für schwerkranke Patienten. Diese Heilmittel werden meist für einen begrenzten Zeitraum, jedoch in einem intensiven Ausmaß benötigt.
Ein spezielles Genehmigungsverfahren für besondere Verordnungsbedarfe ist nicht vorgesehen!
Hinweis: Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
siehe auch "Diagnoseliste"
Gelistete Diagnosen
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie.
Für die Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs ist kein Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Langfristiger Heilmittelbedarf (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
siehe auch "Diagnoseliste"
Nicht gelistete Diagnosen
Patienten mit einer schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigung, die nicht in der Anlage 2 gelistet wird, können auch weiterhin gegenüber der Krankenkasse eine Feststellung beantragen, ob im Einzelfall ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht und die medizinisch notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können. Dem Antrag fügt der Patient eine Kopie der gültigen und vollständig ausgefüllten Verordnung bei.
Voraussetzungen
Patienteninformation Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs des G-BA
Hinweis: Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
FAQ (wird überarbeitet)
Besondere Verordnungsbedarfe: Lipödem ohne Vorliegen eines Lymphödems
Langfristiger Heilmittelbedarf: Ernährungstherapie seit 1. Januar 2018 (wird überarbeitet)
Diagnoseliste
Langfristiger Heilmittel- bedarf und besonderer Verordnungsbedarf (PDF)
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