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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Ärzte, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Arznei- und Heilmittel verordnen, sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
Die Überprüfung der von den bayerischen Vertragsärzten getätigten Verordnungen regelt eine zwischen der KVB und den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen in Bayern getroffene Prüfungsvereinbarung (aktuelle Version siehe unten).
Prüfungsvereinbarung 2017 in der Fassung des 2. Nachtrages (Lesefassung)
(Trat mit dem 01.10.2018 in Kraft und gilt für die Quartale ab 4/2018)
2. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2017 vom 21.09.2018
Prüfungsvereinbarung 2017 in der Fassung des ersten Nachtrags (Lesefassung)
(Trat mit dem 1. Oktober 2017 in Kraft und gilt für die Quartale ab 4/2017)
1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2017 vom 13.09.2017
Prüfungsvereinbarung 2017
(Trat mit dem 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für die Quartale ab 1/2017; in Kürze wird es einen Nachtrag zur PV 2017 geben, welcher ua. die Kriterien der Prüfung gem. §§ 17 und 20 und zugehörige Anlagen zum Inhalt hat.)
Prüfungsvereinbarung 2015 in der Fassung des ersten Nachtrags (Lesefassung)
(Trat mit dem 1. April 2016 in Kraft und gilt für die Quartale ab 1/2015 bis 4/2016 - Richtgrößenprüfung Arzneimittel entfällt ab 4. Quartal 2014)
1. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung 2015 vom 30.10.2014
Prüfungsvereinbarung 2015
(Trat mit dem 1.Januar 2015 in Kraft und gilt für die Quartale ab 1/2015 bis 4/2016 - Richtgrößenprüfung Arzneimittel entfällt ab 4. Quartal 2014)
Prüfungsvereinbarung 2009
(Trat mit dem 1. Oktober 2009 in Kraft und gilt für die Quartale ab 1/2009 bis 4/2014 - § 16a gilt für die Quartale ab 1/2011 bis 4/2014)
Prüfungsvereinbarung 2008/2
(Trat mit dem 1. Juli 2008 in Kraft und gilt für das Quartal 4/2008)
Prüfungsvereinbarung 2008
(Trat mit dem 1. Januar 2008 in Kraft und gilt für die Quartale ab 1/2008 bis 3/2008)
Umsetzungsvereinbarung zur Organisation und Durchführung der Prüfung nach § 106 Abs. 4, 4a SGB V (in der Fassung bis 31.12.2016) – gültig ab dem 01.01.2004
Heilmittelprüfung (KVB-Serviceschreiben 27.10.17)
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