Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung regelt in Bayern den Bezug des Sprechstundenbedarfs. Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und die relevanten KVB-Veröffentlichungen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite.
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur Produkte und Produktgruppen, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der ambulanten Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für einzelne Berechtigte zur Verfügung stehen müssen.
Die zu Beginn der vertragsärztlichen Tätigkeit erforderliche Grundausstattung stellt keinen SSB dar. Die erste Ersatzbeschaffung ist drei Monate nach Praxisbeginn möglich. Davon abweichend dürfen Impfstoffe nach der Anlage "Impfstoffe" der SSB-V - auch zu Beginn einer vertragsärztlichen Tätigkeit - als SSB bezogen werden. (siehe "Wann habe ich eine Sperrfrist" unter "Allgemeine Informationen")
Für die Verordnung von Sprechstundenbedarf ist ausschließlich das Muster 16a bay, das Sprechstundenbedarfs-Rezept, zu nutzen. (siehe "Ausfüllen einer Sprechstundenbedarfs-Verordnung" unter "Allgemeine Informationen")
Bitte beachten Sie, dass der Bezug der PoC-Tests nicht über Sprechstundenbedarf erfolgen darf.
Übersicht der Änderungen/Ergänzungen (Einlegeblätter)
Sprechstundenbedarf (SSB) - Änderungen/Ergänzungen seit 1. Januar 2016 - Zusammenfassung
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung (Broschüren)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Januar 2023) *Hinweis: Broschüre enthält die (geänderten) Anlagen; Der unveränderte Vereinbarungstext ist in der Broschüre Stand 01.07.2022 zu lesen.)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Juli 2022)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Juli 2021)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Januar 2021)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Juli 2020)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Januar 2020)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Juli 2019)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Januar 2019)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: 1. Juli 2018) (Abschnitt V, Nr. 6 wurde um einen zweiten Absatz ergänzt)
Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, gültig ab 1. Juli 2015 (Stand: Juni 2015)