Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 03.02.2026 12:45 Uhr
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Barrierefreiheit in Arzt- und Psychotherapiepraxen
 

Menschen mit Behinderung sollen möglichst niederschwellig und bedarfsgerecht an der medizinischen Versorgung teilhaben können. Dies setzt voraus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen online Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Psychotherapiepraxen bereitstellen.

KBV, Deutscher Behindertenrat und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit haben einen Kriterienkatalog entwickelt, um eine bundesweit einheitliche Darstellung dieser verpflichtenden Informationen zu ermöglichen. 

Kriterienkatalog

Der Kriterienkatalog erfasst die Barrierefreiheit in Praxen für folgende Beeinträchtigungen:

  • Sehbeeinträchtigung
  • Blindheit
  • Mobilitätseinschränkungen
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Schwerhörigkeit
  • Gehörlosigkeit
  • Taubblindheit/Hör-Sehbeeinträchtigung

Weitere Informationen der KBV

Neue Webanwendung: Fragebogen einfach online ausfüllen

Die Webanwendung der KBV unterstützt Ärzte und Psychotherapeuten bei den umfangreichen Angaben zur Barrierefreiheit. Ein interaktiver Online-Fragebogen führt schnell und übersichtlich durch die verschiedenen Aspekte der Barrierefreiheit innerhalb und außerhalb der Praxis.

Der Fragebogen steht wie gewohnt in Meine KVB im Bereich "Praxisorganisation" bereit (Voraussetzung: SNK-Zugang über die Telematikinfrastruktur).

Die so erhobenen Praxisdaten werden automatisch in das Bundesarztregister übernommen und ab Frühjahr 2026 in der bundesweiten Arzt- und Psychotherapeutensuche (arztsuche.116117.de) veröffentlicht.

 

Übergangsregelung

Ab sofort können Praxen in Bayern die neuen Barrierefreiheits-Codes direkt in Meine KVB verwalten und bearbeiten. Die KBV plant die Veröffentlichung der neuen Barrierefreiheits-Codes in der Bundesarztsuche ab Frühjahr 2026. Sind bis dahin keine neuen Codes eingetragen, werden die bisherigen Angaben weiterhin unverändert angezeigt. 

Stadt München Service-Angebot für Praxen

München fördert Barrierefreiheit in Praxen

Die Landeshauptstadt München fördert bis zum Jahr 2027 haus-, fachärztliche und psychotherapeutische Praxen einmalig mit bis zu 20.000 Euro pro Praxis, wenn sie den Zugang zur Praxis, Bereiche innerhalb der Praxis oder die Behandlungsgegebenheiten barrierefrei umbauen bzw. gestalten.

Leitfaden für medizinisches Personal

Die Landeshauptstadt München möchte dazu beitragen, die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dazu zählen auch Situationen im medizinischen Alltag.

Mitgliederportal "Meine KVB"

Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.