Finanzielle Förderungen

Symbolbild Blaues Sparschwein für Finanzielle Förderung, Foto: iStocphoto.com/AndreyPopov

Die KVB hat in ihrer "Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds" eine Vielzahl an finanziellen Fördermaßnahmen integriert, um die ärztliche Versorgung in Bayern sicherzustellen und die vertragsärztliche Tätigkeit in ländlichen Gebieten attraktiver zu gestalten. Die Finanzierung dieser Fördermaßnahmen erfolgt aus dem Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V, für den die KVB und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

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Beratung u.a. zur "Praxisführung"

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Rechtliche Grundlage

Sicherstellungsrichtlinie - Strukturfonds (Förderungen seit 01.01.2022)

KVB-Sicherstellungsrichtlinie (Förderungen bis 31.12.2021)

Finanzielle Förderungen und Maßnahmen für eine bessere Versorgung

Fördermaßnahmen wie z.B. Niederlassungsförderung, Anstellungsförderung, Praxisfortführungszuschuss

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Förderung von Ärzten und Psychotherapeuten, die an der substitutionsgestützten Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen

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Förderung von anerkannten Praxisnetzen - Voraussetzung, Pflichten, Antragstellung

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KVB-Förderung FamuLAND: Bis zu 850 Euro für Ihre Famulatur!

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Überblick über alle Regionen, in denen besondere Förderungen durch die KV Bayerns angeboten werden.

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Weiterbildungsförderung

Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung mehr
sowie die fachärztliche Weiterbildung / psychotherapeutische Ausbildung mehr

Honorar-Maßnahmen

Sonderregelungen im Rahmen der Honorarverteilung (HVM) bei Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf

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Gewährung von Sicherstellungszuschlägen in unterversorgten und drohend unterversorgten Regionen.

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Das Staatsministerium für Pflege und Gesundheit (StMPG) fördert die Niederlassung im ländlichen Raum

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