Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 24.04.2024 13:26 Uhr

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Seit Januar 2022 ist der Versand der eAU an Krankenkassen für Vertragsärzte verpflichtend. Damit haben die Ärzte den Versicherten in der Meldepflicht an die Kassen abgelöst.

Seit 1. Januar 2023 stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten elektronisch zum Abruf zur Verfügung. Vertragsärzte geben aber weiterhin die AU-Bescheinigung für die Patienten auf Papier heraus. Der AU-Formularsatz (Muster 1 "Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung") ist nicht mehr gültig.

Da der elektronische Versand der eAU über den TI-Kommunikationsdienst "Kommunikation im Medizinwesen (KIM)" erfolgt, ist der Einsatz eines KIM-Dienstes zwingend erforderlich.

 

Die Formatvorlage wird im Praxisverwaltungssystem (PVS) aufgerufen und befüllt. Im Anschluss wird die erstellte eAU qualifiziert elektronisch signiert (s.u. "Signatur“) und über KIM elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Die Adressierung an die jeweilige Krankenkasse erfolgt automatisch.

Da die Krankenkassen den Arbeitgebern die Arbeitsunfähigkeitsdaten seit Januar 2023 digital zum Abruf bereitstellen, wird dem Patienten seitdem im Regelfall nur noch eine Papierbescheinigung im DIN A4 oder A5-Format ausgestellt – auf Wunsch mit Unterschrift.

Eine AU-Papierbescheinigung für den Arbeitgeber wird ab diesem Zeitpunkt nur noch auf konkreten Wunsch des Patienten herausgegeben.


Die eAU, die an die Krankenkasse übermittelt wird, muss mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) rechtssicher signiert werden. Für die QES ist ein elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) erforderlich, daher benötigt jeder Arzt, der eAU ausstellt, einen eigenen eHBA.


Es gibt drei Signaturvarianten:

  1. Bei der Einfachsignatur wird der eHBA pro Dokument in das Kartenterminal gesteckt und die zugehörige PIN eingegeben.
  2. Mit Hilfe der Stapelsignatur werden bis zu 250 Datensätze auf einmal mit dem eHBA und einer PIN-Eingabe qualifiziert elektronisch signiert, beispielsweise am Ende eines Praxistages. Die Stapelsignatur kann bereits mit dem E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV 3) und einem PVS-Update genutzt werden.
  3. Bei der Komfortsignatur wird der eHBA zu Beginn der Praxistätigkeit in das Kartenterminal gesteckt und die PIN einmalig eingegeben. Anschließend kann der eHBA-Inhaber für einen bestimmten Zeitraum bis zu 250 Dokumente signieren, indem er diese nur noch bestätigt. Somit können eAU kontinuierlich signiert und versendet werden, und eine Störung wird beispielsweise sofort erkannt.

Bei konkreten Fragen zum Prozessablauf der eAU und des Signaturverfahrens ist der PVS-Anbieter der erste Ansprechpartner.

 

  • Anbindung an die TI
  • Software-Update des Konnektors mindestens auf den E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV3), für die Komfortsignatur mindestens ein weiteres Update (Updatestufe PTV4/PTV4+, sogenannter "ePA-Konnektor")
  • KIM-Dienst
  • PVS-Update/-Modul eAU, aktuelle eAU-Zertifizierungsliste (Digitale Muster) der KBV (s.u.)
  • elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der eAU
  • Eventuell zusätzliche Kartenterminals in den Sprechzimmern

Kostenpauschalen für den Versand von AU-Bescheinigungen (nicht Muster 1) per Post:

  • GOP 40130 (0,86 €): Für den Versand von AU-Bescheinigungen (Ausdruck) an die Krankenkasse bei technischen Störungen, wenn kein Nachversand der eAU bis zum folgenden Werktag möglich ist und der Patient bereits die Praxis verlassen hat.
  • GOP 40131 (0,86 €): Für den Versand der AU-Bescheinigung/en (Ausdruck) an den Patienten nach einem Hausbesuch. Details zu den möglichen Vorgehensweisen bei Hausbesuchen siehe Übersicht eAU.

Ist der Versand der eAU nicht möglich, werden die eAU-Daten vom PVS gespeichert und versandt, sobald dies wieder möglich ist.

Für mögliche Störungen der TI oder anderer IT-Komponenten wurde zudem ein papierbasiertes Ersatzverfahren vereinbart:

  • Szenario 1 - Die Störung ist dem Vertragsarzt bekannt und der Patient ist noch in der Praxis: Der Arzt händigt dem Patienten die unterschriebene Papierbescheinigung für die Krankenkasse aus und der Versicherte versendet diese selbst.
  • Szenario 2 - Die Störung wird erst bemerkt, wenn der Patient die Praxis verlassen hat: Sofern der eAU-Versand bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht nachgeholt werden kann, versendet die Praxis die unterschriebene Papierbescheinigung an die zuständige Krankenkasse.

Bitte beachten: Die Papierbescheinigung für die Krankenkasse wird im Ersatzverfahren anhand der Formatvorlage im PVS erstellt und ausgedruckt. Das Muster 1 ist nicht mehr gültig.

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