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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Notarztdienst
Für ärztliche Leistungen im Notarztdienst wird entsprechend der jeweils geltenden Benutzungsentgeltvereinbarung Honorar vergütet. Vorraussetzung hierfür ist, dass die notärztlichen Leistungen gegenüber der KVB zur Abrechnung gebracht werden.
Die Abrechnung von Behandlungsfällen im Rahmen von Notarzteinsätzen erfolgt über die ordnungsgemäße (vollständig, plausibel, fristgerecht) Dokumentation in emDoc mit abschließendem Einreichen zur Abrechnung. Für die Abrechnung von erbrachten Dienststunden genügt die namentliche Eintragung im Dienstplan der KVB.
Die Vergütung des notärztlichen Honorars erfolgt durch die KVB über die Betriebsstättennummer (BSNR), die der Ermächtigung, Berechtigung, Genehmigung bzw. Kooperationsvereinbarung zur Teilnahme am Notarztdienst am jeweiligen Standort zugrunde liegt, und wird entsprechend im Honorarbescheid ausgewiesen. Die Regelungen für die Abrechnung und Vergütung sowie die Höhe des Honorars richten sich nach der jeweils geltenden Benutzungsentgeltvereinbarung.
Ab 1. Januar 2020 gelten für die notärztliche Vergütung neue Sätze, die Systematik der Vergütung im Notarztdienst bleibt aber unverändert. Das bedeutet, dass alle Leistungen bis einschließlich 31. Dezember 2019 Leistungsdatum noch mit den Honorarbeträgen für 2019 vergütet werden. Für Leistungen ab dem 1. Januar 2020 gelten dann die neuen Honorarbeträge ab 2020 mit unveränderter Vergütungssystematik.
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