Notarztdienst

Leitender Notarzt

Die Abrechnung von Leistung als Leitender Notarzt in Bayern erfolgt über den Online-Service "Abrechnung Leitende Notärzte".

Ab sofort können Sie Ihre LNA-Einsatz-Abrechnung elektronisch über eine Web-Anwendung an die KVB übermitteln. Diese neue Web-Anwendung ermöglicht Ihnen Ihre LNA-Einsätze benutzerfreundlich, schnell und papierlos einzureichen. Somit entfällt zukünftig sowohl das Herunterladen und der Ausdruck des Formulars als auch der postalische Versand. In der neuen Web-Anwendung sind auch weiterhin nur die bisherigen LNA-Einsatzdaten zu dokumentieren.

Darüber hinaus können Sie Ihre LNA-Einsätze rund um die Uhr einreichen und erhalten direkt eine Eingangsbestätigung über das Nachrichtencenter im Portal.

Sie finden den neuen Online-Dienst in "Meine KVB" unter der Kategorie "Honorar & Abrechnung - Leitender Notarzt - Abrechnung anlegen".

Einsatzdokumentation

Die KVB behält sich vor, die Einsatzdokumentationen einzufordern bzw. die eingereichten Daten anhand der Dokumentation der zuständigen ILS zu überprüfen. Es besteht grundsätzlich eine Dokumentationspflicht der Leitenden Notärzte als im Rettungsdienst mitwirkendes ärztliches Personal (Art. 46 Abs. 1 S. 1 BayRDG).

Hinweis: Die KVB empfiehlt die Einsatzdokumentation per Formular (siehe rechts oben). Das Formular kann am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

Neu ab 1. April 2023: LNA-Einsätze bei gleichzeitiger Eintragung als Notarzt im KVB-Notarztdienstplan

Ein Notarzt, der über eine Bestellung zum LNA verfügt, steht nicht als LNA zur Verfügung und kann keinen Einsatz als LNA übernehmen, während er auf einem NEF eingesetzt bzw. dienstplanmäßig auf einem NEF eingeteilt ist. Dies wurde uns aus gegebenem Anlass im Februar 2023 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern ausdrücklich bestätigt.

Wir bitten Sie, dies bei Ihrem Dienst zu berücksichtigen und eventuelle Doppeleinteilungen zu vermeiden.

Sollte in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Pool-Alarmierung zur Anwendung kommen, bitten wir Sie, dies beim Einsatz als LNA zu beachten. Die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung werden über diesen Sachverhalt informiert.

Die Vergütung eines Einsatzes in der oben beschriebenen Konstellation als LNA-Einsatz durch die KVB ist nicht möglich.

Ansprechpartner

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