Qualität

Qualitätsprogramm

Die im Jahr 2008 gegründete Dachmarke "Ausgezeichnete Patientenversorgung" wurde zum 31.12.2011 eingestellt.

Aus verschiedenen Gründen hat der Gesamtvorstand beschlossen, das Gütesiegel und die weiteren Kommunikationsmittel des Qualitätsprogramms nicht weiterzuführen. An vorderster Stelle standen dabei folgende Aspekte:

  • Gleichbehandlung innerhalb der Ärzteschaft: In der Vergangenheit konnten Qualitätsmaßnahmen für unterschiedliche Fachgruppen mit den Krankenkassen verhandelt werden. Zuletzt gab es 18 Qualitätsmaßnahmen für über 20 Fachgruppen. Einige Fachgruppen konnten auf Grund fehlender Verträge nicht teilnehmen und hatten somit keinen Zugang zum Gütesiegel.
  • Ausgezeichnete Patientenversorgung hat keine Grenzen: Unser Qualitätsgedanke besagt, dass alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern eine ausgezeichnete Versorgung leisten. Das Gütesiegel wurde für definierte Leistungen vergeben und nicht allgemein für "gute" Qualität. Jedoch können nicht alle Leistungen, die ärztliche Qualität ausmachen, zum Gegenstand von Qualitätsmaßnahmen gemacht werden, so beispielsweise das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.
  • Falsche Signale in Richtung Gesundheitspolitik: Wiederholt wurde uns von Ärzten zurückgespiegelt, dass sie kein Praxis-Marketing in Form eines Siegels oder Zertifikats benötigen, da es in Richtung der Gesundheitspolitiker falsche Signale setzt. Denn: Ärzte haben heute nicht zu wenige Patienten, sodass ein aktives Werben erforderlich wäre. Aufgrund der steigenden Morbidität in der Bevölkerung haben Ärzte schon heute häufig mehr Patienten, als sie behandeln können und bekommen die Behandlung dieser Patienten oftmals nicht angemessen vergütet.

Was bedeutet die Beendigung der Marke "Ausgezeichnete Patientenversorgung" für die teilnehmenden Ärzte?

Die laufenden Versorgungsverträge, die bisher unter dem Dach der Marke zusammengefasst waren, werden wie mit den Vertragspartnern vereinbart fortgeführt. Sie finden diese jetzt unter Zusatzvereinbarungen.

Sofern die Verträge – ehemals "Qualitätsmaßnahmen" – mit einer gesonderten Honorierung verbunden waren, erhalten Sie diese als Teilnehmer auch weiterhin. Die in den Teilnahmebedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Erfüllung des Versorgungsvertrags bleiben unverändert für Sie bestehen.

Dagegen entfällt die bisherige Nutzung des Gütesiegels, das unter anderem im Arztprofil der KVB Arztsuche abgebildet wurde. Die in der Vergangenheit ausgestellten Zertifikate entfallen nach Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit. Bei den so genannten Freiwilligen Zertifizierungen, also Qualitätsmaßnahmen ohne Vergütungsrelevanz, werden die bisherigen Zertifikate durch angepasste KVB-Zertifikate ersetzt.