Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Zur Durchführung und Abrechnung von arthoskopischen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach Maßgabe des EBM ist eine Genehmigung der KVB nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Arthroskopie (Arthroskopie-Vereinbarung) erforderlich.
Da es sich bei diesen Leistungen um operative Eingriffe handelt, müssen für die Leistungserbringung ebenfalls die Anforderungen zum ambulanten Operieren gemäß dem Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V und der "Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim Ambulanten Operieren" erfüllt werden.
Die Genehmigung berechtigt - nach dem derzeit gültigen EBM - zur Abrechnung der GOPen 31141, 31142, 31143, 31144, 31145, 31146, 31147 und 31148. Falls eine förmliche Anerkennung als Belegarzt vorliegt, können arthroskopische Leistungen auch im Rahmen der belegärztlichen Tätigkeit über die GO´en 36141 bis 36148 abgerechnet werden.
Zur Wahrung der Qualität bzw. zur Förderung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards unterliegt die Genehmigung fortlaufender Qualitätsverpflichtungen, die im Rahmen von Stichprobenprüfungen regelmäßig überprüft werden.
Neufassung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie (KVB-Serviceschreiben 22.01.2020)
Qualitätssicherung Arthroskopie: Was Praxen für 2020 wissen müssen (KBV-PraxisInfo)
Sofern Sie die speziellen Leistungen der Arthroskopie außerhalb des Vertragsarztsitzes erbringen möchten, sind Sie verpflichtet der KVB zunächst die Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumen anzuzeigen (§ 24 Abs. 5 Zulassungsverordnung für Ärzte).
Anforderungen an ausgelagerte Praxisräume
Mit einer standortbezogenen Genehmigung, die sich auf den ausgelagerten Praxisraum bezieht, können Sie die Leistungen dann an diesem Ort erbringen. Die Abrechnung der am ausgelagerter Praxisraum erbrachten Leistungen hat dann über die BSNR der (Haupt-) Betriebsstätte zu erfolgen, welcher der ausgelagerte Raum aufgrund der räumlichen Nähe zugeordnet ist.
Die im Rahmen der GKV erbrachten Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Aus diesem Grund erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der erbrachten Leistungen im Einzelfall durch Stichproben.
Die Stichprobenprüfung erfolgt entsprechend der "Qualitätsprüfung-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung" des G-BA (QP-RL) und der "Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie" des G-BA (QBA-RL) auf der Grundlage der schriftlichen und bildlichen Dokumentationen von arthroskopischen Operationen.
Hierzu werden regelmäßig per Zufallsgenerator die Dokumentationen von zwölf Patienten angefordert, welche dann durch die Vorstandskommission Arthroskopie überprüft werden.
Folgende Dokumentationen sind einzureichen:
Bei Bedarf fordert die KV weitere Unterlagen an.
Die Unterlagen werden anhand der nachfolgenden Kriterien überprüft:
Seit dem 1. Januar 2016 dürfen arthroskopische Verfahren bei Patienten mit Gonarthrose nur noch bei Traumata, akuten Gelenkblockaden und meniskusbezogenen Indikationen, bei denen die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist, zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden. Für alle anderen Fälle hat der GBA den Eingriff aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen.
Kniegelenk-Arthroskopie bei Gonarthrose eingeschränkt (KVB INFOS 3/2016)
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".
Qualitätssicherungs- vereinbarung Arthroskopie