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Qualitätssicherung
Am 1. Juli 2019 ist das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs gestartet, das in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geregelt ist.
Die vollständige elektronische Dokumentation ist eine der Voraussetzungen für die Abrechnung der Untersuchungen, die im Rahmen dieses Früherkennungsprogrammes durchgeführt werden. Die Anwendung der Vorgaben der oKFE-RL zur elektronischen Dokumentation ist nach vorübergehender Aussetzung durch Beschluss des G-BA zum 4. Quartal 2020 vorgesehen.
Anspruchsberechtigt zur Teilnahme am Früherkennungsprogramm sind gesetzlich versicherte Männer und Frauen ab dem Alter von 50 Jahren. Die Einladung zu den Maßnahmen der Früherkennung erfolgt mit Erreichen des Anspruchsalters 50, 55, 60, und 65 Jahren regelmäßig durch die Krankenkasse.
Die Einladung enthält geschlechtsspezifische Versicherteninformationen zum Nutzen und zu Risiken der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zur Organisation und zum Ablauf des Programms.
Versicherte Frauen und Männer ab 50 Jahren haben einmalig Anspruch auf eine Beratung über die Maßnahmen sowie Ziel und Zweck des Früherkennungsprogrammes, die anhand der geschlechtsspezifischen Versicherteninformationen erfolgt. Versicherte Männer im Alter von 50 bis 54 Jahren können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl (i-FOBT) und einer Koloskopie entscheiden. Versicherte Frauen in dieser Altersgruppe haben Anspruch auf einen jährlichen i-FOBT. Ab dem Alter von 55 Jahren können versicherte Frauen und Männer zwischen einem i-FOBT, der alle zwei Jahre durchgeführt wird und einer Koloskopie entscheiden.
Wird eine Koloskopie durchgeführt, besteht in den folgenden neun Kalenderjahren kein Anspruch auf eine Früherkennungsmaßnahme. Höchstens zwei Koloskopien können als Früherkennungsmethode durchgeführt werden. Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt als zweite Früherkennungskoloskopie.
Der i-FOBT unterliegt bestimmten Qualitätskriterien und kann nur mit einer Genehmigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Spezial-Labor durchgeführt und abgerechnet werden. Die KBV hat dazu klargestellt, dass die GOP 01738 ausschließlich für Laborärzte genehmigungsfähig ist.
Nach einem positiven Ergebnis des iFOBT besteht für die Versicherten Anspruch auf Abklärungsdiagnostik in Form einer Koloskopie. Ist diese Koloskopie unauffällig, besteht erneuter Anspruch auf eine Früherkennungsmaßnahme nach Ablauf von neun Kalenderjahren.
Zur Durchführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen ist eine Genehmigung nach der QSV zur Koloskopie erforderlich.
Die neue elektronische Dokumentation des präventiven iFOBT (GOP 01738) wird patientenbezogen in der Praxissoftware erfasst und enthält neben dem Testergebnis unter anderem auch Angaben zum verwendeten Test (Schwellenwert, Pharmazentralnummer).
Hinweis: Ausgabe und Weiterleitung des iFOBT (GOP 01737) sind im Rahmen der oKFE-RL nicht dokumentationspflichtig.
Die neue elektronische Dokumentation der Früherkennungskoloskopie unterscheidet sich inhaltlich von der bisherigen nur wenig. Neu ist beispielsweise, dass nun auch serratierte Adenome erfasst werden. Außerdem wird die Nummer der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten erfasst, sodass auf Bundesebene eine Zuordnung der Daten anhand eines Patientenpseudonyms möglich ist.
Die Dokumentationen werden dann an die KVB in ihrer Funktion als Datenannahmestelle übermittelt.
Die elektronischen Dokumentationen sind nach § 11 Abs. 4 oKFE-RL Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen.
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