QSV

Dünndarm-Kapselendoskopie

Am 1. Juli 2014 trat die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Dünndarm-Kapselendoskopie in Kraft. Sie regelt die Voraussetzungen für Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Dünndarm-Kapselendoskopie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

Zur Abrechnung dieser Leistungen wurden zum 1. Juli 2014 die Gebührenordnungspositionen 04528, 04529 und 13425, 13426 EBM geschaffen. Die Genehmigung kann für die Durchführung (Applikation) und/oder die Auswertung der Dünndarm-Kapselendoskopie beantragt werden.

Aufrechterhaltung der Genehmigung

Für die teilnehmenden Vertragsärzte, denen eine Genehmigung für die Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien erteilt worden ist, sieht die QSV folgende Auflage zur Aufrechterhaltung der Genehmigung vor:

  • Nachweis der selbständigen Auswertung von mindestens zehn Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchungen gemäß § 7 Abs. 4 QSV innerhalb eines Zeitraums von jeweils zwölf Monaten.

Jahresstatistik

Ein wesentlicher Bestandteil der QS-Vereinbarung ist die verpflichtende Übermittlung einer Jahresstatistik in elektronischer Form. Die Jahresstatistik muss jährlich jeweils bis zum 31. März des Folgejahres erstellt und übermittelt werden.

Die Datenübertragung erfolgt ausschließlich durch die indizierenden und applizierenden Ärzte, denen nach § 7 Abs. 3 QSV auch die Informationen der auswertenden Ärzte vorliegen. Die elektronische Dokumentation erfolgt über das KVB-Mitgliederportal "Meine KVB" (Zugang siehe rechts).

Nähere Informationen dazu finden Sie auch in der FAQ-Broschüre (siehe rechts oben). Folgende Angaben werden in der Jahresstatistik abgefragt:

KVB-Mitteilungen (Serviceschreiben)

Formulare

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Genehmigungsantrag

Gewährleistungserklärung

Dokumentationsbogen

Rechtliche Grundlage

QSV Dünndarm-Kapselendoskopie

Publikation

FAQ zur QSV Dünndarm-Kapselendoskopie (Broschüre)