QSV

Kontinuierliche interstitielle Glucose- messung mit Real-Time-Messgeräten

Die Durchführung und Abrechnung der Anleitung zur Selbstanwendung der kontinuierlichen interstitiellen Glucosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wurde zum 1. April 2017 in den EBM aufgenommen.

Sofern die Abrechnungsvoraussetzunge erfüllt sind, können die GOP 03355, 04590 bzw. 13360 EBM unter Berücksichtigung der Qualitätsvorgaben abgerechnet werden.

Abrechnungsvoraussetzungen

Folgende Arztgruppen können die Leistung ohne zusätzliche Genehmigungsbeantragung abrechnen:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin, Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt bzw. der Zusatzbezeichnung Endokrionologie und/oder Diabetologie
  • Ärzte mit Genehmigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt nach dem DMP-Vertrag (Schwerpunktpraxen)

Genehmigungspflicht

Folgende Arztgruppen müssen eine Genehmigung durch die KVB beantragen:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin

jeweils mit Anerkennung als "Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)"

Qualitätsvorgeben

Nach § 3 Nr. 3 der Nr. 20 der Anlage 1 der Richtlinie Methoden der vertragsärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind folgende Qualitätsvorgaben verpflichtend:

  • Im Zuge der Verordnung und vor der ersten Anwendung des rtCGM wird beim Patienten eine Anleitung zur Selbstanwendung und Aufklärung zur Bedeutung der Blutglukose-Selbstmessung durchgeführt.
  • Es wird ein gemeinsames Therapieziel festgelegt, welches dokumentiert und die Zielerreichung kontrolliert wird.
  • Das eingesetzte Gerät ist zwingend ein zugelassenes Medizinprodukt zur Kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung mit Real-Time-Messung (rtCGM) und verfügt über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten.
  • Soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personen-beziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass die Daten allein zum Zwecke der Behandlung von Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist.

Formular

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Genehmigungsantrag