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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
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116117
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Qualitätssicherung
Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) ist in der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) verankert.
Ziel dieser Früherkennungsuntersuchung ist die frühzeitige Entdeckung des Malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des Spinozellulären Karzinoms. Damit habengesetzlich Versicherte ab 35 Jahren jedes zweite Jahr Anspruch auf vertragsärztliche Maßnahmen zur Früherkennung von Hautkrebs.
Zur Durchführung und Abrechnung von Hautkrebs-Screening in der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Genehmigung der KVB erforderlich. Antragsberechtigt sind Dermatologen und Hausärzte, die an einem von der KVB zertifizierten 8-stündigen Fortbildungsprogramm zum Hautkrebs-Screening (nach den Vorgaben der KFE-RL) erfolgreich teilgenommen haben.
Die im Rahmen der Früherkennung durchgeführte Untersuchung und eventuelle Abklärungsdiagnostik ist zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich in elektronischer Form - die Dokumentationen werden als Datensätze am Ende des jeweiligen Quartals an die KVB übermittelt. Zur Datenerfassung darf nur eine von der KBV zertifizierte Software Verwendung finden.
Die eingereichten Dokumentationen werden zum Zweck der Evaluation von der Kassenärztlichen Vereinigung gesammelt und der für die Evaluation bestimmten Stelle zur Verfügung gestellt. Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnung der Früherkennungsmaßnahme.
Zum 1. Januar 2019 wurde die elektronische Dokumentation zum Hautkrebs-Screening angepasst. Dokumentierende Hausärzte und Dermatologen können nun Verdachtsdiagnosen und Diagnosen differenzierter angeben. Des Weiteren muss in der Dokumentation angegeben werden, ob eine Überweisung an einen Dermatologen erfolgte bzw. der Patient auf Überweisung eines Hausarztes kommt.
Durch die Anpassungen sollen unter anderem die Ergebnisse der nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie geforderten regelmäßigen Evaluation besser dargestellt werden können. Die angepasste elektronische Dokumentation zum Hautkrebsscreening steht seit dem 1. Januar 2019 im Mitgliederportal "Meine KVB" (Zugang siehe rechts) zur Verfügung. Die Ausfüllanleitung wurde entsprechend aktualisiert.
Hinweis: Sollten Sie die Dokumentationen über Ihre Praxisverwaltungssoftware erstellen, wenden Sie sich bitte bei Fragen an Ihren Softwarehersteller.
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".