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HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)

Am 01.09.2019 tritt die neue bundesweite Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V (Anlage 33 BMV-Ä) in Kraft. Gleichzeitig wurden in den EBM die neuen Gebührenordnungspositionen 01920, 01921 und 01922 EBM zur PrEP aufgenommen.

Die neue PrEP-Vereinbarung regelt den Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten, den Versorgungsumfang und die fachlichen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion.

Genehmigung beantragen

Zur Durchführung und Abrechnung der neuen GOP 01920, 01921 und 01922 EBM zur PrEP muss eine Genehmigung beantragt und erteilt werden. Es gibt zwei Alternativen zum Nachweis der fachlichen Befähigung:

1. Alternative: Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids erteilt wurde, müssen Sie mit der Antragstellung keine weiteren fachlichen Nachweise vorlegen.

2. Alternative: Ohne die v.g. Genehmigung müssen Sie die Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten führen und weitere fachliche Nachweise vorlegen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Anspruchsberechtigte Versicherte

Versicherte mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko haben ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit einer PrEP. Konkret gehören nach § 2 der Vereinbarung PrEP dazu folgende Personen:

  • Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben (MSM) oder Transgender-Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten 3 bis 6 Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten bzw. einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion (STI) in den letzten 12 Monaten,
  • serodiskordante Konstellationen mit einer/einem virämischen HIV-positiven Partner/in ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV-RNA, die nicht schon 6 Monate unter 200 RNA-Kopien/ml liegt),
  • nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien,
  • nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer/einem Partner/in, bei der/dem eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z.B. einem/einer Partner/in aus Hochprävalenzländern oder mit risikoreichen Sexualpraktiken).

Versorgungsumfang

Nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken haben die o.g. Versicherten Anspruch auf Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen PrEP zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind sowie auf die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur PrEP. Daneben kann auch eine riskoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.

Formular

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Genehmigungsantrag HIV-Präexpositionsprophylaxe