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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
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Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
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QSV
Am 01.09.2019 tritt die neue bundesweite Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V (Anlage 33 BMV-Ä) in Kraft. Gleichzeitig wurden in den EBM die neuen Gebührenordnungspositionen 01920, 01921 und 01922 EBM zur PrEP aufgenommen.
Die neue PrEP-Vereinbarung regelt den Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten, den Versorgungsumfang und die fachlichen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der oralen HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion.
Zur Durchführung und Abrechnung der neuen GOP 01920, 01921 und 01922 EBM zur PrEP muss eine Genehmigung beantragt und erteilt werden. Es gibt zwei Alternativen zum Nachweis der fachlichen Befähigung:
1. Alternative: Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids erteilt wurde, müssen Sie mit der Antragstellung keine weiteren fachlichen Nachweise vorlegen.
2. Alternative: Ohne die v.g. Genehmigung müssen Sie die Facharztbezeichnung Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten führen und weitere fachliche Nachweise vorlegen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Versicherte mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko haben ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit einer PrEP. Konkret gehören nach § 2 der Vereinbarung PrEP dazu folgende Personen:
Nach ärztlicher Beratung unter besonderer Berücksichtigung von Safer-Sex-Praktiken haben die o.g. Versicherten Anspruch auf Untersuchungen, die vor und während der Anwendung der zur medikamentösen PrEP zugelassenen Arzneimittel erforderlich sind sowie auf die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur PrEP. Daneben kann auch eine riskoadaptierte Untersuchung auf Lues, Gonorrhoe und/oder Chlamydien als Begleitdiagnostik durchgeführt werden.
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".