QSV

HIV/AIDS

Zum 1. Juli 2009 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung (QSV HIV/Aids) in Kraft getreten.

Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung einer dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden leitliniengerechten Steuerung und Durchführung der Behandlung und Betreuung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Patienten in allen Krankheitsstadien durch den behandlungsführenden Arzt.

Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Genehmigung nach der QSV HIV/Aids erforderlich.

Aufrechterhaltung der Genehmigung

Für die teilnehmenden Vertragsärzte sieht die QSV folgende Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung vor:

  • Selbständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 25 HIV- /Aids-Patienten je Quartal, beginnend mit der Genehmigungserteilung.
  • Erwerb von jährlich 30 Fortbildungspunkten zum Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung, insbesondere über den neuesten Stand der Forschung u. a. zur antiretroviralen Therapie und über aktuelle evidenzbasierte Leitlinien.
  • Jährliche Überprüfung der ärztlichen Dokumentation nach § 7 der QSV von mindestens 10% der behandlungsführenden Ärzte für ein Quartal von je zehn abgerechneten Fällen unterschiedlicher Patienten. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

 

Rechtliche Grundlage

QSV HIV/AIDS

Formular

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Genehmigungsantrag