QSV

Hörgeräteversorgung

Am 1. April 2012 trat die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung (QSV) in Kraft. Damit wurde die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten (Jugendliche und Erwachsene) mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung nach GOP 09372 bis 09375 bzw. 20372 bis 20375 EBM genehmigungspflichtig.

In fachlicher Hinsicht muss die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung oder Phoniatrie und Pädaudiologie vorliegen. Darüber hinaus müssen die Antragssteller mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung sowie entsprechende theoretische Kenntnisse durch zehn Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung nachweisen.

Aufrechterhaltung der Genehmigung

  • Mindestens einmal jährlich durchgeführte messtechnische Kontrolle der eingesetzten Untersuchungsgeräte und Instrumentarien gemäß § 11 MPBetreibV durch einen zugelassenen Wartungsdienst entsprechend der MPBetreibV.
  • Nachweis theoretischer Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von sieben Fortbildungspunkten regelmäßig innerhalb von zwei Jahren.

Elektronische Dokumentation

Ärzte, denen die Genehmigung erteilt wurde, müssen insbesondere Anforderungen an die Dokumentation erfüllen:

  • Für die Dokumentation ist das "Ergänzungsblatt zur Verordnung", Anlage 2 zur QSV (siehe rechts oben) sowie – für die Bestimmung der individuell empfundenen Hörbeeinträchtigung des Patienten – der APHAB-Fragebogen (Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit), Anlage 3 zur QSV, zu verwenden.
  • Die Datenübertragung erfolgt in elektronischer Form, vgl. Anlage 1 zur QSV
  • Die Dokumentation kann entweder im Mitgliederportal "Meine KVB" (Zugang siehe rechts) oder mittels einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Software im Praxisverwaltungssystem erfolgen.

Rechtliche Grundlage

QSV Hörgeräteversorgung

Formulare

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Genehmigungsantrag

Bestimmung der Hörbehinderung (APHAB)

APHAB-Fragebogen - vor Hörgerätversorgung

APHAB-Fragebogen - nach Hörgerätversorgung