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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Am 1. April 2012 trat die bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung (QSV) in Kraft. Damit wurde die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten (Jugendliche und Erwachsene) mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung nach GOP 09372 bis 09375 bzw. 20372 bis 20375 EBM genehmigungspflichtig.
In fachlicher Hinsicht muss die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung oder Phoniatrie und Pädaudiologie vorliegen. Darüber hinaus müssen die Antragssteller mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung sowie entsprechende theoretische Kenntnisse durch zehn Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung nachweisen.
Ärzte, denen die Genehmigung erteilt wurde, müssen insbesondere Anforderungen an die Dokumentation erfüllen:
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".
Bestimmung der Hörbehinderung (APHAB)