QSV

Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom (bPS)

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Laserbehandlung bei bPS (QSV) regelt die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des bPS.

Folgende Verfahren stehen zur Verfügung (Leistungen nach GOP 36289 und 36290 EBM):

  • Holmium-Laserresektion (HoLRP) oder Holmium-Laserenukleation (HoLEP)
  • Thulium-Laserresektion (TmLRP) oder Thulium-Laserenukleation (TmLEP)
  • Photoselektive Vaporisation der Prostata (PVP)

Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der Verfahren ist eine zuvor erteilte Genehmigung. Diese können Fachärzte für Urologie mit Belegarztgenehmigung beantragen.

 

Formulare

Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".

Genehmigung für Laserbehandlung bei bPS (Holmium/Thulium/Photoselektive Vaporisation)

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

QSV Laserbehandlung bei bPS

Hilfe

FAQ zur QSV Laserbehandlung bei bPS