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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
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116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
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- Koordinationsstelle Psychotherapie
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Laserbehandlung bei bPS (QSV) regelt bislang die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung für die Durchführung und Abrechnung der Holmium-Laserresektion, der Holmium-Laserenukleation und der Thulium-Laserresektion im vertragsärztlichen Bereich.
Zum 01.01.2019 wurde die QSV um zwei neue Verfahren erweitert: Die Thulium-Laserenukleation und die Photoselektive Vaporisation der Prostata.
Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der neuen Verfahren nach den Gebührenordnungspositionen 36289 und 36290 EBM ist eine zuvor erteilte Genehmigung. Diese können Fachärzte für Urologie mit Belegarztgenehmigung beantragen. Zur Erteilung der Genehmigung sind fachliche, apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen nachzuweisen.
Ärzte, die die Leistungen der Thulium-Laserenukleation und der Photoselektiven Vaporisation der Prostata bei bPS bereits vor dem 31.12.2018 regelmäßig erbracht haben (z.B. im Wege der Kostenerstattung), können einen Antrag nach Übergangsregelung stellen. Dieser eröffnet den Zugang zur Genehmigung für die beiden neuen Verfahren unter erleichterten Voraussetzungen. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.03.2019 gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
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