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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Qualitätssicherung
Die Onkologie-Vereinbarung trat zum 1. Juli 2009 in Kraft. Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung muss bei der KVB beantragt werden und ist erst mit der Erteilung der Genehmigung möglich.
Die Onkologie-Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2020 in einigen Punkten geändert (Erläuterungen s. unten):
Ersatz des Begriffs "zytostatische Tumortherapie" durch "medikamentöse Tumortherapie"
In der gesamten Onkologie-Vereinbarung wird der Begriff "zytostatische Tumortherapie" durch "medikamentöse Tumortherapie" ersetzt. In § 4 wird "medikamentöse Tumortherapie" wie folgt definiert:
"Die medikamentöse Tumortherapie im Sinne dieser Vereinbarung umfasst neben unspezifisch zytostatisch wirksamen Medikamenten auch neue Medikamente, die z.B. gezielt bestimmte Stoffwechselschritte blockieren, die für das Tumorzellwachstum wichtig sind oder Mechanismen auslösen, die Tumorzellen immunologisch angreifbar machen. Die medikamentöse Tumortherapie im Sinne dieser Vereinbarung umfasst nicht Therapien mit ausschließlich hormonell bzw. antihormonell wirksamen Medikamenten (ATC-Klasse L02-Endokrine Therapie)."
Die KBV hat hierzu aktuell Folgendes mitgeteilt:
Ausschluss Kostenpauschale 86520 gegen 86518
Die zum 1. Januar 2019 aufgenommene Kostenpauschale 86520 (orale Tumortherapie) wird im Behandlungsfall gegen die Kostenpauschale 86518 (Palliativversorgung) ausgeschlossen, vgl. Anhang 2 Teil A. Hintergrund: Die Berechnung der Kostenpauschale 86518 setzt den Abschluss einer Tumortherapie voraus. Auch für die Kostenpauschale 86516 (intravenöse/intraarterielle Tumortherapie) ist die Berechnung der 86518 im gleichen Behandlungsfall ausgeschlossen.
Redaktionelle Anpassungen
Bestimmung der durchschnittlichen Patientenzahl je Arzt (§ 3 Abs. 4)
Für den Nachweis der durchschnittlichen Patientenzahlen je Arzt ist unerheblich, in welchem Versorgungsbereich (ambulant, stationär, ASV) die Behandlung der Patienten erfolgte und welcher Krankenversicherung (GKV, PKV, andere bzw. keine) sie zuzuordnen sind. Dementsprechend können alle Patienten des Arztes mit den entsprechenden Therapien für die Ermittlung der durchschnittlichen Patientenzahl je Arzt nach § 3 Abs. 4 Onkologie-Vereinbarung herangezogen werden.
Therapieformen "active surveillance" und "watchful waiting"
Die Kostenpauschalen 86510 und 86512 der Onkologie-Vereinbarung sind bei einer Primärtherapie mit "active surveillance" und "watchful waiting" bei nicht metastasiertem Prostatakarzinom (vgl. S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnose und Therapie des Prostatakarzinoms) nicht berechnungsfähig. Die KBV hatte sich für eine entsprechende Erweiterung der ärztlichen Behandlung nach § 4 Onkologie-Vereinbarung eingesetzt. Eine Aufnahme der v.g. Therapieformen in § 4 war jedoch bisher mit den Krankenkassen nicht einigungsfähig.
Für die teilnehmenden Ärzte sieht die Vereinbarung folgende Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung vor:
Diese Nachweise müssen jahresbezogen bis 31. März des Folgejahres bei der KVB eingereicht werden.
Jährlich werden von acht Prozent der teilnehmenden Ärzte Dokumentationen von jeweils 20 Fällen pro Jahr angefordert und auf die Vollständigkeit und Orientierung der Behandlung an den aktuellen, einschlägig interdisziplinär abgestimmten Leitlinien, die medizinisch-wissenschaftlich anerkannt sind, überprüft.
Sie können im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung eine nach § 7 Ziffer 2 vorgeschriebene industrieunabhängige Pharmakotherapie-Beratung online absolvieren.
Im KVB-Fortbildungsportal "Cura Campus" (Zugang über meine KVB rechts) finden Sie in der Themenübersicht unter Onkologie-Vereinbarung verschiedenen Schwerpunkte für die Fortbildung.
Onkologie-Vereinbarung: medikamentöse Tumortherapie
Mindestanzahl onkologischer Patienten, industrieunabhängige Pharmakotherapieberatung und Abrechnungshinweise (KVB-Serviceschreiben 24.05.2013)
Abrechnung gemäß Onkologievereinbarung (KVB-Infos 4/2012)
Online-Fortbildung für industrieunabhängige Pharmakotherapieberatung (KVB-Serviceschreiben 24.11.2011)
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".
Anlage Vereinbarung Mitglieder der Onkologische Kooperationsgemeinschaft