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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Am 1. Oktober 2018 ist die neue bundesweite "Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zur Rhythmusimplantat-Kontrolle" in Kraft getreten. Diese hat die QSV zur Herzschrittmacherkontrolle vom 1. April 2006 ersetzt. Sie regelt die fachlichen, apparativen und organisatorischen Voraussetzungen für die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Rhythmusimplantat-Kontrolle (Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie) in der vertragsärztlichen Versorgung nach den GOP 04411, 04413 bis 04416 sowie 13571, 13573 bis 13576 EBM.
In fachlicher Hinsicht muss die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Kardiologie bzw. Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie oder Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinder-Kardiologie vorliegen. Darüber hinaus müssen internistisch-kardiologische Antragsteller pro beantragtem Rhythmusimplantat-Typ Mindestuntersuchungszahlen innerhalb der letzten 36 Monate vor Antragstellung nachweisen.
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".