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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (QSV Schmerztherapie) nach § 135 Abs. 2 SGB V trat in der geänderten Fassung zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Diese Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Schmerztherapie folgender Patientengruppen:
Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der schmerztherapeutischen Versorgung chronisch Schmerzkranker im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Genehmigung nach der QSV Schmerztherapie erforderlich.
Für die teilnehmenden Vertragsärzte sieht die QSV folgende Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung vor:
Hinweis: Nutzen Sie bitte die komfortable Online-Antragstellung im Mitgliederportal "MEINE KVB".
Genehmigungsantrag Schmerztherapie