SQS

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Bei dem Verfahren geht es vor allem um den Prozess und das Ergebnis von Herzkatheter-Untersuchungen und perkutanen Koronarinterventionen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 20 Indikationen festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll. Diese betreffen die Indikationsstellung, die Untersuchung sowie mögliche Komplikationen.

Die Ziele des Verfahrens:

  • bessere Indikationsstellung
  • mehr Patientensicherheit durch Förderung leitliniengerechter Durchführung des Eingriffs
  • weniger Komplikationen während und nach der Behandlung, insbesondere weniger unerwünschter kardinaler oder zerebrovaskulärer Ereignisse (MACCE) und geringere Sterblichkeit

Neben der Zielerreichung ist im Verfahren auch die Angemessenheit der Methoden zur Qualitätssicherung zu überprüfen.

Aktuelles und Beachtenswertes

Datenlieferfristen

Die Dokumentationsbögen sollen möglichst quartalsweise zu folgenden Einreichungsfristen übermittelt werden:

  • 1. Quartal: Einreichung bis 15. Mai
  • 2. Quartal: Einreichung bis 15. August
  • 3. Quartal: Einreichung bis 15. November
  • 4. Quartal: Einreichung bis 28. Februar des Folgejahres
  • Korrekturen: Einreichung bis 15. März des Folgejahres

Bereitstellung von Zwischenberichten ab 2022

Die Zwischenberichte stehen Ihnen frühestens ab folgenden Stichtagen zur Verfügung:

  • ab 15. Juli für 1. Quartal     
  • ab 30. September für 1. und 2. Quartal       
  • ab 31. Dezember für 1., 2. und 3. Quartal
  • ab 31. Mai für 1., 2., 3. und 4. Quartal und Gesamtauswertung des vollständigen Erfassungsjahres

Dokumentation: Auffälligkeitskriterien vermeiden

Zur Datenvalidierung werden zukünftig durch das IQTIG bestimmte Antworten innerhalb der fallbezogenen Dokumentation des Verfahrens QS PCI genutzt, die eine mindere Datenqualität detektieren sollen (Plausibilität der Dokumentation).

Folgende Angaben sollten daher möglichst selten in der Dokumentation vorkommen

  • für die "Ejektionsfraktion unter 40 %" die Antwort "unbekannt"
  • für die "führende Indikation für diese Koronarangiographie" die Antwort "sonstige"
  • für den "Zustand nach koronarer Bypass-OP" die Antwort "unbekannt"
  • für den "Kreatininwert i. S. unbekannt" die Antwort "ja"

Der Kreatininwert darf unbekannt sein, wenn bei der Frage nach der "Dringlichkeit der Prozedur" die Antwort "notfallmäßig" angegeben wird.

Beim Ausfüllen der fallbezogenen Dokumentation sollten Sie diese Antworten vermeiden, um nicht im Sinne der Datenvalidierung auffällig zu werden und ein Stellungnahmeverfahren durchlaufen zu müssen.

Patientenbefragung

Einreichungsfristen

Der G-BA hat den Starttermin für die Patientenbefragung im Verfahren "Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)" auf den 1. Juli 2022 festgesetzt.

Um die Befragung durchführen zu können, sind Ärztinnen und Ärzte aufgefordert die Adress- und Behandlungsdaten, sprich die Adresse und die genaue Art des Eingriffs, der volljährigen Patientinnen und Patienten verschlüsselt bereitzustellen.

Die Datenübermittlung erfolgt monatlich nach Ende des Monats, in welchem der Patient entlassen wurde, bis spätestens zum 7. Tag des Folgemonats. Das heißt, dass die Daten aller Erwachsenen, bei welchen im Juli 2022 eine perkutane Koronarintervention oder eine Koronarangiographie durchgeführt wurde, bis zum 7. August 2022 an die KV-Datenannahmestelle übermittelt sein müssen.

Anschließend gibt es eine monatliche Korrekturfrist von weiteren sieben Tagen.

Der Weg der Datenübermittlung erfolgt analog zur bekannten Datenübermittlung (Erfassung der Daten im Praxisverwaltungssystem und elektronische Übermittlung der erstellten Exportdateien fristgerecht an die Datenannahmestelle der KVB) bei QS PCI. Die Softwareanbieter sind über die Veränderungen informiert.

Hinweis: Für die im Rahmen der Untersuchung erhobenen Qualitätssicherungsdaten (QS PCI) bleibt es bei den gewohnten quartalsweisen Datenlieferungsterminen.

Mehr Informationen

Erfassung

Ausfüllhinweise

Patienteninformationen

Die Teilnahme an der schriftlichen Befragung ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Gefragt wird sowohl nach dem Kommunikationsverhalten, den getätigten Empfehlungen und Informationen als auch nach dem Behandlungsablauf. Die Befragung erfolgt anonym.

Die Teilnahmebereitschaft hängt in einem großen Maß von der Information der Patientinnen und Patienten ab. Wenn Patientinnen und Patienten wissen, dass eine Patientenbefragung durchgeführt wird, sind sie eher bereit daran teilzunehmen, als wenn sie völlig überraschend einen Fragebogen zugeschickt bekommen.

Damit die Ergebnisse für die jeweiligen Leistungserbringer aussagekräftig sind, sollten alle Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff in der Einrichtung des jeweiligen Leistungserbringers darüber informiert werden, dass zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Patientenbefragung durchgeführt wird und sie deshalb einen Fragebogen erhalten könnten.

Der G-BA stellt dazu Merkblätter bereit, mit denen die Patienten über diese Befragung informiert werden können.

Mehr Informationen

G-BA-Merkblätter

Merkblatt Datenerhebung bei gesetzlich versicherten Patienten

Datenerhebung bei Herz-Katheter-Eingriffen

Weitere Datenflüsse

Die nachgelagerte Versendestelle zieht pro Leistungserbringer aus den übermittelten Fällen eine Zufallsstichprobe, wenn dieser mehr als 200 Fälle im gesamten Erfassungsjahr behandelt hat. Wurden weniger als 200 Fälle behandelt, werden alle Patientinnen und Patienten in die Befragung einbezogen (Vollerhebung).

Die Versendestelle schickt den Patientinnen und Patienten nach Abschluss ihrer Behandlung bzw. Untersuchung einen Fragebogen einschließlich einem frankierten Rücksendeumschlag und ausführliche Informationen, insbesondere über das Qualitätssicherungsverfahren, die Datenerhebung und Datenschutz nach Hause.

Die Fragebögen werden von den Patientinnen und Patienten an die Fragebogenannahmestelle (FAST) des IQTIG geschickt (die Adresse ist auf dem Rücksendeumschlag aufgedruckt). Die Befragung der Patientinnen und Patienten wird in dem Zeitraum zwei Wochen bis zwölf Wochen nach erfolgtem Indexeingriff durchgeführt. Zur Steigerung der Rücklaufquote gibt es ein zweistufiges Erinnerungsverfahren, falls der Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgeschickt wird.

Die eingegangenen Fragebögen werden erfasst und sind Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Qualitätsindikatoren der Patientenbefragung durch das IQTIG als Bundesauswertungsstelle.

Nach erfolgter Auswertung der Fragebögen (anhand von 19 Qualitätsindikatoren) werden die Ergebnisse der Befragung einmal pro Jahr (zum 31. Mai) vom IQTIG zum einen der betreffenden Einrichtung zurückgespiegelt, zum anderen an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) übermittelt. Das heißt zu den Ergebnissen aus der Patientenbefragung sollen die Arztpraxen einen jährlichen Rückmeldebericht erhalten. Sollten sich Auffälligkeiten zeigen, wird die Fachkommission Kontakt zu der Einrichtung aufnehmen, um diese zu klären und ggfs. ein Stellungnahmeverfahren einzuleiten.

Fragebögen

Es gibt drei Fragebogenversionen, die die Patienten entsprechend ihrem Indexeingriff erhalten. Dazu zählen Stenteinlage beziehungsweise Ballonerweiterung am Herzen, Katheteruntersuchung oder Katheteruntersuchung mit Stenteinlage bzw. Ballonerweiterung.

Diese sind unter iqtig.org/datenerfassung/befragungen/ veröffentlicht.

Das IQTIG richtet eine Kontaktstelle für Patientenbefragungen ein. Patientinnen und Patienten können ab Juli 2022 unter der Hotline 030 585826-570 per Telefon oder per E-Mail unter patientenbefragung-pci@iqtig.org ihre Fragen an Mitarbeiter des IQTIG richten.

Mehr Informationen

Fragebogen Stent-Ballon

Fragebogen Herzkatheter

Fragebogen Herzkatheter-Stent-Einlage

Erprobung

Die Patientenbefragung wird laut DeQS-RL für einen Zeitraum von 4,5 Jahren, also bis zum 31. Dezember 2026 erprobt. In den ersten sechs Monaten werden zunächst nur die Datenerhebung und der Datenfluss erprobt. In den ersten zwölf Monaten (bis Juni 2023) werden bei fehlenden Datensätzen im Modul PPCI keine Vergütungsabschläge erhoben.

Ein Stellungnahmeverfahren ist regulär erst ab dem zweiten vollständigen Erfassungsjahr (EJ 2024) vorgesehen. Bei besonders auffälligen Ergebnissen oder zu Evaluationszwecken kann von diesen Vorgaben abgewichen werden und die zuständigen Fachkommissionen auf Landesebene können Stellungnahmen von rechnerisch auffälligen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern einholen.

Hintergrund

Als neues Instrument zur Bewertung der Behandlungsqualität sollen nun erstmals auch Patientinnen und Patienten befragt werden, um deren Perspektive besser berücksichtigen zu können. Die Ergebnisse sollen als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen.

Es ist die erste Patientenbefragung im Rahmen eines solchen QS-Verfahrens. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung hatte der G-BA bereits im November 2019 als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gefasst.

Für die nötigen Vorarbeiten hatte er das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beauftragt, welches auch die Patientenfragebögen erstellte.

Ziel ist es, bestimmte Inhalte zu erfragen, die aus Sicht der Patienten zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung gehören. Dazu zählen Ergebnisse und Ereignisse der Versorgung, wie zum Beispiel Fragen zu Schmerzen oder Inhalten von bestimmten Aufklärungsgesprächen. Der Faktor "Zufriedenheit" steht dabei nicht im Vordergrund. Vielmehr sollen anhand konkreter Gegebenheiten und Erlebnisse der Patienten qualitätsrelevante Merkmale der Versorgung abgebildet werden.

Mehr Informationen

Abschlussbericht Patientenbefragung

Weitere Informationen

Vergütung, Grundlagen und weitere Informationen

EBM-Vergütungsregelung zur Dokumentation

Der Bewertungsausschuss hat nun in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 entschieden, mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 eine Regelung zur Vergütung des Mehraufwands für die Dokumentation in den EBM aufzunehmen. Gleichzeitig entfällt damit ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Durchführung des Kostenerstattungsverfahrens.

Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 34291 ("Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie"). Der obligate Leistungsinhalt der GOP wird dazu um die Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie um ein Aufklärungsgespräch erweitert. Die Bewertung wird um 92 Punkte auf 3.227 Punkte erhöht.

Zudem wird eine Kostenpauschale 40306 in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung entsprechend der GOP 34291 entstehen. Hierzu gehören sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export). Die Kostenpauschale ist mit 2,50 € bewertet und soll für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden.

Aufgrund struktureller Hürden im Rahmen der Umsetzung wurden diese Abrechnungsvoraussetzungen vom  Bewertungsausschuss in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 noch kurzfristig modifiziert.

Rückwirkend zum 1. Oktober 2016 ist übergangsweise bis zum 30. Juni 2017 die GOP 34291 für die Herzkatheter-Untersuchung und perkutane Koronarintervention auch dann berechenbar, wenn Sie die nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü - RL) verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen (Dokumentation, Datenerfassung/-übermittlung sowie das Aufklärungsgespräch) nicht erfüllen. In diesen Fällen wird die Leistung unter Vornahme eines Abschlages von 92 Punkten mit 3.135 Punkten (327,17 €) so vergütet wie vor der Änderung der Gebührenordnungsposition 34291 zum 1. Oktober 2016. Auch die Prüfzeit der Leistung wird in diesen Fällen um 5 Minuten auf 43 Minuten reduziert.

Bei Weiterleitung der sQS-Daten an die Datenstelle beachten:

  • Wird der obligaten Leistungsinhalt und die geforderte Qualitätssicherung nach der Quesü - RL  von Ihnen vollständig erbracht, rechnen Sie wie bisher die GOP 34291 sowie die Kostenpauschale nach GOP 40306 für die im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung entstandenen Kosten ab. 

Bei Nichtteilnahme an der Übergangsregelung der sQS-Datenerhebung beachten:

  • Wenn Sie die Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Qesü-RL noch nicht erfüllen, tragen Sie bitte für die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. Juni 2017 von Ihnen
    durchgeführten Herzkatheteruntersuchungen mit Koronarangiographien anstelle der Gebührenordnungsposition 34291 EBM die Gebührenordnungsposition 34291Q (= 3.135
    Punkte, 327,17 €) in Ihre Abrechnung ein.
  • Die Kostenpauschale 40306 für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung kannzur Gebührenordnungsposition 34291Q nicht zusätzlich abgerechnet werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnungsposition 34291 ab dem Quartal 3/2017 nur abrechenbar ist, wenn Sie die verpflichtenden Qualitätssicherungsmaßnahmen (Dokumentation, Datenerfassung/-übermittlung sowie das Aufklärungsgespräch) erbringen. Daher ist es wichtig, dass Sie - sofern dies noch nicht geschehen ist - rechtzeitig mit der Teilnahme an der Qualitätssicherungsmaßnahme beginnen.

Falls Sie im 4. Quartal 2016 die GOP 34291 ohne Q-Kennung und/oder die Kostenpauschale nach GOP 40306 abgerechnet haben, ohne uns die entsprechenden Datensätze zu liefern, haben Sie noch bis zum 15. März 2017 Gelegenheit, dies nachzuholen. Die Korrekturfrist für Datenlieferungen endet am 5. April 2017. Danach ist die Datenannahme für Daten aus dem Erfassungsjahr 2016 nicht mehr möglich.

Falls Ihnen im o.g. Fall die Datenübertragung bis zum 15. März 2017 nicht möglich ist und Sie bisher noch keinen Korrekturantrag bei unserer Abrechnung gestellt haben, besteht noch bis 20. Juni 2017 die Möglichkeit.

Gesetzliche Grundlagen

Weitere Informationen