SQS

Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen

Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen messen, vergleichend darstellen und bewerten.

Dazu werden fallbezogen postoperative Wundinfektionsraten und einrichtungsbezogen das Hygiene- und Infektionsmanagement sowie der Händedesinfektionsmittelverbrauch betrachtet.

Die Ziele des Verfahrens:

  • Reduktion nosokomialer postoperativer Wundinfektionen
  • Verbesserung des Hygiene- und Infektionsmanagements
  • Beitrag zur Vermeidung nosokomialer Infektionen

Neben der Zielerreichung ist im Verfahren auch die Angemessenheit der Methoden zur Qualitätssicherung zu überprüfen.

Aktuelles und Beachtenswertes

Einrichtungsbefragung bis 15.03.2023 verlängert

Nach Rücksprache mit dem IQTIG können die Daten der Einrichtungsbefragung bis zum 15. März 2023 an den Datenservice der Bundesauswertungsstelle übermittelt werden.

Da in der DeQS-Richtlinie keine explizite Korrekturfrist für die einrichtungsbezogenen Daten festgeschrieben ist, wird die Bundesauswertungsstelle beim IQTIG alle Datensätze – nicht nur korrigierte, sondern auch neu erstellte Datensätze – bis zum 15. März 2023 annehmen.

Neu: Patienteninformation "Operationswunde"

Über Risikofaktoren und Anzeichen für Infektionen von Operationswunden klärt eine neue kostenlose Patienteninformation ("Operationswunde – Infektionen verhindern oder früh erkennen“) auf.  Entwickelt wurde diese evidenzbasierte Kurzinformation vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin im Auftrag von der KBV und der BÄK.

weitere KBV-Informationen

Patienteninfo herunterladen

Die Einrichtungsbefragung ist im Jahr 2022 wieder eingesetzt

Zum 1. Januar 2022 werden die Dokumentationen zur Qualitätssicherung im Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen" wiedereingesetzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Dezember 2020 aufgrund der massiven Probleme in dem QS-Verfahren eine Aussetzung der Dokumentationen beschlossen. Nun startet am 1. Januar 2022 die nächste Einrichtungsbefragung bezogen auf das Erfassungsjahr 2021.

Zum G-BA-Beschluss

Belegärzte sind wieder dokumentationspflichtig

Der GBA hatte im Januar 2019 beschlossen, die Einrichtungsbefragung für belegärztliche Leistungen auszusetzen, um Doppeldokumentationen von Krankenhäusern und Belegärzten zu vermeiden. Nach einer dreijährigen Aussetzung startet zum 1. Januar 2022 die belegärztliche Dokumentation wieder.

Neu ist, dass sich Belegärzte nun aufwandarm über das Krankenhausinformationssystem der Einrichtungsbefragung des jeweils kooperierenden Krankenhauses anschließen können, um die Daten an die Datenannahmestelle der KV zu exportieren. Ob diese Funktion in der Software des jeweiligen Krankenhauses tatsächlich eingerichtet wurde, erfragen Sie bitte über den Softwareanbieter bzw. Datenmanager des Krankenhauses.

Hinweise zur Einrichtungsbefragung im Jahr 2022

Der richtige Standortbezug

Sie sind verpflichtetdie Einrichtungsbefragung für Ihre BSNR auszufüllen, auch wenn Sie nicht in Ihrer eigenen Praxis, sondern in einer anderen Praxis, an einem ambulanten Operationszentrum oder einer Klinik operieren, da der Standort, an dem Sie operieren, zu Ihrer Hauptbetriebsstätte gehört.

Falls Sie an mehreren Standorten operieren, füllen Sie die Einrichtungsbefragung bitte für den Standort aus, an dem Sie am meisten operieren. Falls Sie die Strukturen des Hygiene- und Infektionsmanagements eines Operationszentrums, einer Klinik oder einer anderen Praxis nutzen, holen Sie sich bitte die entsprechenden Informationen für Ihre Einrichtungsbefragung dort ein. Am besten drucken Sie sich dazu den Dokumentationsbogen (siehe rechts unter Dokumente) aus, lassen ihn vom Einrichtungsleiter oder dem Datenmanager bzw. Hygienebeauftragten der Einrichtung ausfüllen und übertragen die Angaben im Webportal in Ihre Einrichtungsbefragung.

  • Bei den Fragen 5-17 (Leitlinien), 43-48 (Arbeitsanweisungen) und 49-57 (interne Standards) muss, wenn in der Praxis keine Leitlinien/Arbeitsanweisungen/interne Standards vorliegen, zumindest eine Erklärung (Sonderbestimmung) vorliegen, dass die genannten Leitlinien/ Arbeitsanweisungen/ interne Standards in der operativen Einrichtung vorliegen und Ihrem Vorgehen entsprechen.

  • Bei den Fragen 58-67 (Informationsveranstaltungen, Patienteninformation, Entlassungsmanagement, Compliance) sollte die Einrichtung, an der operiert wird, die Angaben zur Verfügung stellen. Sie als Operateur sollten bei diesen Punkten zumindest informell eingebunden sein.

Informationsveranstaltungen für das Praxispersonal zur Hygiene

Eine fundierte Unterweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine jährliche interne Schulung (z. B. zum Hygieneplan) ist eine Voraussetzung für alle Praxismitarbeiter für die Vermeidung von Infektionsrisiken. Eine mindestens einmal jährlich stattfindende Weiterbildung des gesamten Praxispersonals ist nach den meisten Länderhygieneverordnungen gesetzlich gefordert und unterstützt die Beschäftigten, die Herausforderungen der Hygiene im Alltag wirksam umzusetzen. Bitte beachten Sie diese Vorgaben und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu den Themenfeldern Hygiene und Infektionsvermeidung.

Hilfsmaterial zur Einrichtungsbefragung im Jahr 2022

Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung

Um Sie bestmöglich auf die jährliche Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten, haben die KBV und KVen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene eine Ausfüllhilfe mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps zur jährlichen Einrichtungsbefragung bereitgestellt. Auf der Internetseite der KBV finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest "Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.

zur KBV-Website

Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe/Antibiotika-Initialtherapie

Die diversen Servicedokumente zum Thema Hygiene werden in übersichtlicher und kompakter Form auf der Themenseite Hygiene der KBV zum Download bereitgestellt. Beachten Sie hier besonders die Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie, welche die Empfehlungen zur Antibiotikagabe von der Indikationsstellung bis zur Dosierung enthalten. Ziel ist es, die Patienten vor postoperativen Wundinfektionen zu schützen und Antibiotika nicht unnötig einzusetzen. Bitte ergänzen Sie die Vorlagen nach Ihren praxiseigenen Gegebenheiten.

zur KBV-Website

Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis

Das Kompetenzzentrum Hygiene hat eine detaillierte Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis herausgegeben. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen (insbesondere die korrekte Haarentfernung) und berücksichtigen die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz. Wer bereits einen Hygieneplan hat, kann die Materialien abgleichen und den eigenen Plan aktualisieren.

Ausschließlich elektronische Datenerfassung

Die Einrichtungsbefragung muss von jeder betroffenen Einrichtung elektronisch über das Webportal der KV erfasst werden. Ausgefüllte Druckversionen der Einrichtungsbefragung können nicht angenommen werden. 

zum Leitfaden Webportal

Sanktionsfreiheit bei Nichtdokumentation in der Erprobungsphase bis Ende 2022

Der Erprobungszeitraum wurde um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für die Dauer des Erprobungszeitraums werden bei fehlender Dokumentation keine Vergütungsabschläge erhoben. Der G-BA beschließt bis zum 31. Dezember 2022 Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze.

Auch werden in der Erprobungsphase grundsätzlich keine Maßnahmen wie die Anordnung zu Fortbildungen, Qualitätszirkeln oder Peer Reviews von den Landesarbeitsgemeinschaften ergriffen, außer es besteht dringender Handlungsbedarf (gemäß DeQS-RL). Maßnahmen, die darüber hinausgehen, z.B. Veröffentlichungen von Ergebnissen, Vergütungsabschläge, Entziehung von Abrechnungsmöglichkeiten, Schließungen von Abteilungen bzw. Einrichtungen, sind nicht vorgesehen.

Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat erstmals für das Jahr 2022 eine Sollstatistik spezifiziert. Die Ergebnisse und die Anzahl an eingereichten beziehungsweise nicht eingereichten Datensätzen werden aggregiert pro Bundesland veröffentlicht. Daher ist es anzuraten, sich die Zeit für die Dokumentation des Hygiene- und Infektionsmanagements zu nehmen.

ATR-Listen zu Wundinfektionsraten ab Juli 2022

ATR-Listen zu Wundinfektionsraten ab Juli 2022

Ab dem Berichtsjahr 2022 sollen allen Ärztinnen und Ärzten sogenannte ATR-Listen zu den Auswertungen der Follow-Up Indikatoren (Wundinfektionsraten) zur Verfügung gestellt werden. Diese ATR-Listen enthalten alle auffälligen Tracer-Operationen, die zu Wundinfektionen geführt haben und ermöglichen Ihnen so eine Identifikation der jeweiligen Patientinnen und Patienten.

Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf die Einrichtungsbefragung

Selbsttest mittel Mein PraxisCheck "Hygiene"

Mein PraxisCheck ist ein Service speziell für Praxisteams. Mit dem Selbsttest Mein PraxisCheck „Hygiene“ können Sie mit 19 Fragen Ihre Umsetzung von Hygienevorschriften testen. Wie berücksichtigen Sie die Richtlinien, Empfehlungen und Unfallverhütungsvorschriften zur Hhygiene in Ihrem Hygieneplan? Wie sicher ist der Umgang mit Medizinprodukten geregelt? Steht Ihrem Praxisteam ausreichend geeignete Schutzkleidung zur Verfügung?

Zum Mein PraxisCheck "Hygiene"

Fortbildungen zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen

Zur Vorbereitung auf die Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement haben die KBV, das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte (CoC) sowie das Deutsche Ärzteblatt eine digitale Fortbildung entwickelt. Die Fortbildung zur KRINKO-Empfehlung "Prävention postoperativer Wundinfektionen" bildet sowohl die Vorgaben der aktuellsten Empfehlung "Prävention postoperative Wundinfektionen" der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut als auch die Inhalte der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement ab. Sie ist mit zwei CME-Punkten zertifiziert auf der Webseite des Deutschen Ärzteblatts zu finden.

Zur Fortbildung "Prävention postoperativer Wundinfektionen"

Darüber hinaus bietet die KBV auf ihrem Fortbildungsportal mehrere Kurse zum Themenbereich Antibiotika und Hygiene an. Diese sind mit je drei CME-Punkten zertifiziert; die Teilnahme ist kostenfrei.

Zu den Angeboten gehören die Kurse:

  • Vermeidung postoperativer Wundinfektionen
  • Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten
  • Infektionen der oberen Atemwege
  • Infektionen der unteren Atemwege
  • Arzt-Patienten-Kommunikation bei der Verordnung von Antibiotika

Zum KBV-Fortbildungsportal (Anmeldung erforderlich)

Zudem finden Sie auf der Website des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) ein Web-Seminar zur KRINKO-Empfehlung 2018: "Prävention postoperativer Wundinfektion" von Prof. Axel Kramer, das mit zwei CME-Punkten zertifiziert wurde. Das Web-Seminar ist für BDC-Mitglieder und alle anderen Interessenten kostenfrei. Wenn Sie das Web-Seminar ansehen möchten, senden Sie eine E-Mail an service(at)bdc.de und fordern einen Einladungscode an.

Bitte beachten Sie, dass in der Dokumentation kein Nachweis für erbrachte CME-Punkte notwendig ist. Daher ist es ebenso ausreichend, eine interne Besprechung mit einem Hygieniker oder dem zuständigen Labor zu dieser Thematik zu führen und entsprechend zu dokumentieren.

Videofilm zur korrekten präoperativen Haarentfernung

Die letzten Befragungsergebnisse zeigten ein Qualitätsdefizit bei der korrekten präoperativen Haarentfernung. Daher stellt die KBV auf der sQS-Themenseite im Internet ein kurzes Video mit den wichtigsten Informationen zur korrekten Haarentfernung bereit, in dem die Inhalte der aktuellsten KRINKO-Empfehlung erläutert und bildhaft verdeutlicht werden.

Das Video kann für die Schulung des Praxispersonals und für eine gute Vorbereitung der nächsten Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement genutzt werden.

Aussetzen der Einrichtungsbefragung im Jahr 2021

Der G-BA hat gemäß § 20 "Übergangsregelung" für das Verfahren 2 QS WI die einrichtungsbezogene Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.

Auch die fallbezogene Dokumentation im Krankenhaus wird für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt.

Dadurch verlängert sich der Zeitraum der Erprobung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022.

Vergütung ab 1. Januar 2018

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 429. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine neue Gebührenordnungsposition für die Einrichtungsbefragung gemäß der Qesü-RL / Verfahren 2 Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aufgenommen. Der Zuschlag wird für die Gebührenordnungspositionen des Kapitels 31 und 36 EBM aufgenommen, die entsprechend der Spezifikation dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten können.

GOP 01650 - Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31112, 31114, 31121 bis 31126, 31131 bis 31135, 31142 bis 31146, 31152 bis 31155, 31162 bis 31164, 31202 bis 31205, 31212 bis 31215, 31271 bis 31275, 31284, 31302, 31303, 31312 bis 31314, 36112, 36114, 36121 bis 36126, 36131 bis 36135, 36142 bis 36146, 36152 bis 36155, 36162 bis 36164, 36202 bis 36205, 36212 bis 36215, 36271 bis 36275, 36284, 36302, 36303 und 36312 bis 36314.

Die EBM Bewertung umfasst 47 Punkte. Der Preis ist 5,01 € und wird von der KVB automatisch zugesetzt.

Die neue GOP ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärz-ten für Urologie berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 01650 wird in Ihrer Abrechnung automatisch von uns zugesetzt.