Heilmittelverordnung

Physiotherapie

Maßnahmen der Physikalischen Therapie entfalten ihre Wirkung insbesondere nach physikalisch-biologischem Prinzip durch überwiegend von außen vermittelte kinetische, mechanische, elektrische und thermische Energie.

Zu den Maßnahmen der Physiotherapie gehören:

  • Massagetherapie
  • Bewegungstherapie
  • Traktionsbehandlung
  • Elektrotherapie
  • Kohlensäurebäder und Kohlensäuregasbäder
  • Inhalationstherapie
  • Thermotherapie

Heilmittel-Richtlinie: telemedizinische Leistung möglich

Ausstellen einer Verordnung

"Ausfüllhilfe"

Die Vordrucke sind vom Vertragsarzt mit dem Arztstempel zu versehen und persönlich zu unterzeichnen, eingescannte Unterschriften sind unzulässig.
Ausfüllhilfe "Physiotherapie"