Impfungen

Impfungen, Impfen, Spritze, Foto: iStockphoto.com/SusanneB

Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt die Leistungspflicht der GKV für Schutzimpfungen. Details zur Kostenübernahme und zum Bezug der Impfstoffe werden in regionalen Impfvereinbarungen festgelegt.

Schutzimpfungen und Prophylaxe

Die Impfvereinbarungen regeln, welche Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können, wie sie vergütet werden und wie der Impfstoff bezogen werden kann (Sprechstundenbedarf oder Einzelrezept).

AKTUELL

Änderungen bei den Impfvereinbarungen mit den Regionalkassen und den Ersatzkassen

  • Höhere Vergütung der Impfung gegen Influenza ab dem 01.01.2023
  • Vergütung der COVID-19 Impfung ab dem 08.04.2023 mit 16 €
  • Höhere Vergütung aller Impfleistungen

Eine Auflistung der Impf-Abrechnungsnummern mit der seit dem 01.01.2023 gültigen Vergütung finden Sie auf der rechten Seite.

Ab dem 08.04.2023 ist die COVID-19-Impfung Bestandteil der bayerischen Impfvereinbarungen. Die bisher gültigen Abrechnungsnummern der COVID-19-Impfung gelten unverändert weiter.

Eine Auflistung finden Sie ebenfalls auf der rechten Seite. 

Mehr Informationen zur COVID-19-Impfung finden Sie zusätzlich im Aufklappelement unten.

COVID-19 Impfung

Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19

Bestellung

Der wöchentliche Bestellprozess für den Impfstoff bleibt vorerst unverändert, ebenso die Anlieferung.

KBV: Hinweise zur Impfstoffbestellung

Impfzubehör

Das Impfzubehör wird nicht mehr in entsprechender Anzahl mitgeliefert, stattdessen bestellen Praxen es über ihre Apotheke (nicht Sprechstundenbedarf!).

Anspruch

Auf welche Impfungen/Impfstoffe gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt (vgl. Verordnung Aktuell „Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19“).

Zudem haben Patientinnen und Patienten über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf eine Impfung gegen COVID-19 haben, wenn die Impfung ärztlich indiziert ist (§ 1 COVID-19-Vorsorgeverordnung).

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will dies per Verordnung festlegen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/covid-19-vorsorgev.html

Finanzierung des Impfstoffs

Der Bund liefert weiterhin den Impfstoff.

Vergütung

Siehe rechts unter „Dokumente“.

Dokumentation

Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.

Weitere Hintergrundinformationen

KBV-Informationen

G-BA-Beschluss

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Schutzimpfungs-Richtlinie

Allgemeine Informationen

Impfstoffe/Impfungen