Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.10.2025 16:38 Uhr
Ambulante Kataraktoperationen
Die Vereinbarungen über die strukturelle und finanzielle Förderung ambulanter Kataraktoperationen, kurz Kataraktvereinbarungen, mit allen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen endeten zum 30. September 2025.
Seit 1. Oktober 2025 sind sämtliche ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit ambulanten Kataraktoperationen erbracht werden, ausschließlich nach den entsprechenden Gebührenordnungspositionen des EBM abzurechnen.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.