Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 17.02.2026 15:35 Uhr
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Abrechnung Selektivverträge

Selektivverträge ermöglichen Ärzten, psychotherapeutisch tätigen Personen sowie ärztlichen Organisationen, ergänzend zur Regelversorgung eigenständige Versorgungsverträge mit Krankenkassen abzuschließen. Sie schaffen die Grundlage für innovative und patientenzentrierte Versorgungsmodelle außerhalb der kollektivvertraglichen Strukturen.

Die Teilnahme an einem Selektivvertrag ist für Leistungserbringer und Patienten freiwillig und erfolgt in der Regel über ein strukturiertes Einschreibeverfahren.

Rechtsgrundlage ist z.B der §  140a SGB V (Besondere Versorgung). Dieser eröffnet einen breiten Gestaltungsraum für medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Versorgungskonzepte. Ziel ist die Entwicklung innovativer, sektorenübergreifender oder interdisziplinärer Behandlungsansätze, die gezielt auf die Bedürfnisse definierter Patientengruppen eingehen.

Die KVB unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Vertreter ärztlicher Organisationen bei allen Fragen rund um Selektivverträge – vom Einschreibeprozess bis hin zur Abrechnung.

KVB ProService - der Abrechnungsservice

Abstrakte Kugelsymbolik mit Schriftzug KVB ProService

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