Abrechnung Selektivverträge
Selektivverträge ermöglichen Ärzten, psychotherapeutisch tätigen Personen sowie ärztlichen Organisationen, ergänzend zur Regelversorgung eigenständige Versorgungsverträge mit Krankenkassen abzuschließen. Sie schaffen die Grundlage für innovative und patientenzentrierte Versorgungsmodelle außerhalb der kollektivvertraglichen Strukturen.
Die Teilnahme an einem Selektivvertrag ist für Leistungserbringer und Patienten freiwillig und erfolgt in der Regel über ein strukturiertes Einschreibeverfahren.
Rechtsgrundlage ist z.B der § 140a SGB V (Besondere Versorgung). Dieser eröffnet einen breiten Gestaltungsraum für medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Versorgungskonzepte. Ziel ist die Entwicklung innovativer, sektorenübergreifender oder interdisziplinärer Behandlungsansätze, die gezielt auf die Bedürfnisse definierter Patientengruppen eingehen.
Die KVB unterstützt niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie Vertreter ärztlicher Organisationen bei allen Fragen rund um Selektivverträge – vom Einschreibeprozess bis hin zur Abrechnung.
KVB Pro Service - der Abrechnungsservice

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KVB Pro Service - Selektivverträge
Unabhängig davon, ob die KVB selbst Vertragspartner ist, unterstützt die KVB Sie bei der Entwicklung, Umsetzung und Abrechnung Ihrer Selektivverträge – kompetent und zuverlässig.
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