Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 17.04.2024 15:39 Uhr

Wegegebühren in Bayern

Die Vereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen regelt, welche Wegegelder in der Regelversorgung, im Bereitschaftsdienst, bei konsiliarärztlicher Tätigkeit, beim ersten Besuch eines Operateurs nach einer ambulanten Operation und bei Visiten abgerechnet werden können.

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