Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 30.06.2026 14:52 Uhr
Gesamtverträge
Die KVB schließt gemäß § 83 SGB V mit den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Gesamtverträge über die vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort in Bayern einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.