Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 20.01.2025 16:55 Uhr
Wegegebühren in Bayern
Die Vereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen regelt, welche Wegegelder in der Regelversorgung, im Bereitschaftsdienst, bei konsiliarärztlicher Tätigkeit, beim ersten Besuch eines Operateurs nach einer ambulanten Operation und bei Visiten abgerechnet werden können.
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