Qualitätssicherung Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE)
Der G-BA hat die Früherkennung von Darmkrebs und Zervixkarzinom zu organisierten Screeningprogrammen weiterentwickelt. Durch die Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchung als organisiertes Programm sollen mehr Personen erreicht und Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit der Krebsfrüherkennungsprogramme stetig erfasst, überwacht und verbessert werden.
Allgemeines und Grundsätzliches
Die verpflichtende Dokumentation soll die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme evaluieren und weiterentwickeln.
Die Dokumentationspflicht besteht aber nur für gesetzlich Versicherte. Besondere Kostenträger (z. B. Bayerische Bereitschaftspolizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Postbeamte A, Sozialämter) müssen nicht dokumentiert werden. In der Regel werden diese in der Praxissoftware ausgegraut.
Die Dokumentationen sollten möglichst gesammelt für ein Quartal eingereicht werden.
Es gelten folgende Fristen:
- 1. Quartal: bis 15. Mai
- 2. Quartal: bis 15. August
- 3. Quartal: bis 15. November
- 4. Quartal: bis 28. Februar des Folgejahres
Sollten die Dokumentationen nach Fristende nicht vorliegen, erfolgt eine Erinnerung über das Nachrichten-Center in "Meine KVB".
Bitte beachten: Die Dokumentationsdatei muss die Haupt-Betriebsstättennummer enthalten, da die Zuordnung darüber erfolgt. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen bitte an Ihren Softwareanbieter.
Die Übermittlung der Dokumentationsdateien an die Datenannahmestelle der KVB ist über "Meine KVB" (Kategorie "Honorar & Abrechnung" im Service "Abrechnung & Dokumentationen einreichen" oder in der Kategorie "Qualität" im Service "sQS und Krebsfrüherkennung") und per KIM möglich.
Sollte die eingereichte Dokumentationsdatei fehlerhaft sein, erhält der Einreicher eine Nachricht im Nachrichtencenter von "Meine KVB". Dort kann ein Datenflussprotokoll heruntergeladen werden, in dem die Fehlermeldung ausgegeben wird.
Bitte übermitteln Sie die elektronischen Dokumentationen rechtzeitig vor Praxisende bzw. Abschaltung der Praxissoftware an uns. Sobald die Software abgeschalten ist oder der Zugang zu "Meine KVB" deaktiviert wurde, ist die Übertragung in der Regel nicht mehr möglich. Sollten einige Fälle noch nicht vollständig dokumentiert werden können, weil z. B. noch Laborergebnisse fehlen, übermitteln Sie uns bitte alle zum Zeitpunkt bereits fertig gestellten Dokumentationen.
Kontakt für Fachfragen
OKFE Zervixkarzinom
Anspruchsberechtigt zur Teilnahme an der Früherkennung von Zervixkarzinomen sind gesetzlich krankenversicherte Frauen ab einem Alter von 20 Jahren.
Gesetzlich krankenversicherte Frauen zwischen 20 und 65 Jahren erhalten von ihrer Krankenkasse - erstmals mit Erreichen des Anspruchsalters und anschließend regelmäßig in Intervallen von fünf Jahren - eine Einladung zur Teilnahme an diesem Krebsfrüherkennungsprogramm.
Die Untersuchungen, die Bestandteil der Früherkennung von Zervixkarzinomen sind, können auch unabhängig von den Einladungen der Krankenkasse unter Beachtung des jeweils normativ vorgesehenen Leistungsumfangs und der jeweils geregelten Untersuchungsabstände ab dem Alter von 20 Jahren und zudem über das 65. Lebensjahr hinaus von den gesetzlich krankenversicherten Frauen in Anspruch genommen werden.
Im Alter von 20 bis 34 Jahren haben gesetzlich krankenversicherte Frauen einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf die Durchführung eines zytologiebasierten Zervixkarzinomscreenings, das aus einer klinischen Untersuchung, einer zytologischen Untersuchung (zytologiebasiertes Primärscreening), einer Befundmitteilung und einer Beratung besteht.
Gesetzlich krankenversicherte Frauen ab dem Alter von 35 Jahren haben im Abstand von drei Kalenderjahren Anspruch auf ein kombiniertes Primärscreening, bestehend aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test. Zusätzlich besteht einmal pro Kalenderjahr Anspruch auf eine klinische Untersuchung (ohne Zytologie) mit Befundmitteilung und Beratung.
Für die Durchführung und Abrechnung von zytologischen Untersuchungen von Abstrichen der Zervix Uteri ist eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie erforderlich. Für die Abklärungskolposkopie muss eine Genehmigung nach der QSV Abklärungskolposkopie vorliegen.
Zur Durchführung des HPV-Tests bedarf es einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistung nach der QSV Speziallabor.
OKFE Darmkrebs (inklusive "iFOBT")
Anspruchsberechtigt zur Teilnahme am Früherkennungsprogramm sind alle gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 50 Jahren. Die Einladung zu den Maßnahmen der Früherkennung erfolgt mit Erreichen des Anspruchsalters 50, 55, 60, und 65 Jahren regelmäßig durch die Krankenkasse.
Frauen und Männer ab 50 Jahren können sich zwischen Tests auf okkultes Blut im Stuhl (Immunologischer Stuhltest - iFOBT), die alle zwei Jahre durchgeführt werden, und maximal zwei Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren entscheiden.
Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt stets als zweite Früherkennungskoloskopie, auch wenn zuvor noch keine Darmspiegelung durchgeführt worden ist.
Nach einem positiven Ergebnis des iFOBT besteht für die Versicherten ein Anspruch auf Abklärungsdiagnostik in Form einer Koloskopie. Ist diese Koloskopie unauffällig, besteht ein erneuter Anspruch auf eine Früherkennungsmaßnahme nach Ablauf von neun Kalenderjahren.
Zur Durchführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen ist eine Genehmigung nach der QSV zur Koloskopie erforderlich. Der i-FOBT unterliegt bestimmten Qualitätskriterien und kann nur mit einer Genehmigung gemäß der QSV Spezial-Labor durchgeführt und abgerechnet werden. Die KBV hat dazu klargestellt, dass die GOP 01738 ausschließlich für Laborärzte genehmigungsfähig ist.
Mitgliederportal "Meine KVB"
Über das KVB-Mitgliederportal können Sie in Ihrer Praxis und von außerhalb verschiedene Online-Services der KVB nutzen.