Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.04.2024 22:53 Uhr

Elektronischer Medikationsplan

 

Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Er wird mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert.

 

Der eMP enthält:

  • Patientenstammdaten
  • Angaben zur Medikation wie z.B. verordnete Arzneimittel, Selbstmedikation, ggf. in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel und Informationen zur Anwendung.
  • medikationsrelevante Daten wie Allergien/Unverträglichkeiten
  • medizinische Individualparameter des Versicherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert
  • Hinweise und Infos zum ärztlichen Informationsaustausch.

Die gespeicherten Angaben und Informationen können von allen am Medikationsprozess Beteiligten, u.a. auch Psychotherapeuten, mit dem Einverständnis des Versicherten eingesehen werden und damit zur Verbesserung der interprofessionellen Kommunikation und der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen.

Der eMP richtet sich an Versicherte, bei denen mehrere Erkrankungen vorliegen bzw. die mehrere Medikamente einnehmen und/oder an Allergien oder Unverträglichkeiten leiden. Es gilt dieselbe Anspruchsregelung wie beim BMP. D. h., Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines eMP haben Versicherte, die dauerhaft, also (voraussichtlich) für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen, gleichzeitig mindestens drei systemisch wirkende, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschriebene Arzneimittel anwenden.

Auch jeder weiterbehandelnde Arzt ist verpflichtet ist, den Medikationsplan zu aktualisieren und mittels der eGK zu speichern, sobald die Medikation durch den jeweiligen Arzt geändert wird oder er ausreichend Kenntnis über eine Änderung hat und der Versicherte eine Aktualisierung wünscht.

Das Speichern des eMP auf der eGK ist für Versicherte freiwillig. Vor einer Erstanlage des eMP muss der Patient mit einer mündlichen oder schriftlichen Einwilligungserklärung seine Zustimmung zur Speicherung der Daten auf der eGK erteilen. Weitere Informationen zur Einwilligung des Patienten sowie zur Anlage, dem Auslesen und zur Aktualisierung des eMP siehe Übersicht eMP.

Neben der TI-Anbindung mittels der TI-Grundausstattung und einer Arzneimittel-Datenbank werden als technische Voraussetzungen für den eMP folgende Komponenten benötigt:

  • Software-Update des Konnektors mindestens auf den E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV3)
  • PVS-Update/Modul eMP
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
  • evtl. ein zusätzliches Kartenterminal (KT) im Sprechzimmer

Ansprechpartner für weitere Informationen ist der IT-Servicepartner oder TI-Anbieter (falls abweichend vom IT-Servicepartner).

Versicherte benötigen ihre PIN für die eGK (wird von den Krankenkassen ausgegeben), damit der eMP auf der eGK gespeichert werden kann.

Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung des Erstellens und Aktualisierens des Medikationsplans gelten auch weiterhin.

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