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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Koordinationsstelle Psychotherapie für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in Ihrer Sicherstellungsrichtlinie eine Vielzahl an finanziellen Fördermaßnahmen integriert, um die ärztliche Versorgung in Bayern sicherzustellen und eine Niederlassung in ländlichen Gebieten attraktiver zu gestalten.
Die Finanzierung der Fördermaßnahmen erfolgt aus einem Strukturfonds, für den die KVB und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Die Förderung der Methadonsubstitution (Weiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung") wird erweitert:
Wegen hoher Nachfrage wird auch die Anzahl förderfähiger Famulaturen erhöht:
Fachliche Ansprechpartner zur Sicherstellung
KVB-Berater in Ihrer Region
Mo-Do: 07:30-17:30 Uhr
Fr: 07:30-14:00 Uhr
Rückblick: Fünf Jahre Finanzielle Fördermaßnahmen der KVB (KVB FORUM 12/2018)
Fördermaßnahmen wie z.B. Niederlassungsförderung, Anstellungsförderung, Praxisfortführungszuschuss
Überblick über alle Regionen, in denen besondere Förderungen durch die KV Bayerns angeboten werden. mehr
Förderung von anerkannten Praxisnetzen - Voraussetzung, Pflichten, Antragstellung
Eigeneinrichtungen in unterversorgten Planungsbereichen oder in Planungsbereichen mit zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf
Förderung von Ärzten und Psychotherapeuten, die an der substitutionsgestützten Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Honorar-Maßnahmen nach Beschlüssen des Landesausschusses
Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (LA) einen Beschluss nach Paragraf 100 Absatz 1 oder 3 SGB V getroffen (Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder lokaler Versorgungsbedarf), gelten auch im Rahmen der Honorarverteilung (HVM) Sonderregelungen: Liegt ein entsprechender Beschluss des LA vor, bleiben RLV-Fälle, die von den betroffenen Ärzten im (drohend) unterversorgten Planungsbereich/Gebiet im aktuellen Quartal erbracht wurden, für diese Ärzte bei der Ermittlung ihrer RLV-Fallzahl für die Fallzahlzuwachsbegrenzung unberücksichtigt. Diese Sonderregelung gilt ebenfalls für die sogenannte Fallwertminderung (Abschnitt B, Nr. 7.3.4 Absatz (X) bzw. Nr. 7.3.5 Absatz IV HVM).
mehr Informationen zu Honorar und Obergrenzen
Bereitschaftsdienst-Befreiung bei zusätzlicher Übernahme einer Tätigkeit (Filialgründung) im unterversorgten Planungsbereich
Vertragsärzte, die über einen Filialsitz verfügen, müssen seit 2013 neben ihrem Hauptsitz auch für die Tätigkeit in der Filiale Bereitschaftsdienst leisten, wenn der Filialsitz in einer anderen Bereitschaftsdienstgruppe, als der Hauptsitz liegt. Um Filialgründungen in Planungsbereichen mit festgestellter Unterversorgung zu fördern, wird die KVB Vertragsärzten auf Antrag, bei festgestellter Unterversorgung am Filialort befristet von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst befreien.
Förderung des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Zusätzlich zur finanziellen Förderung der KVB fördert das Staatsministerium für Pflege und Gesundheit (StMPG) die Niederlassung im ländlichen Raum